HZA-HN: Jahresbilanz 2021 der Heilbronner Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Heilbronn (ots)
"Illegal ist unsozial" - Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung schädigen nicht nur das Gemeinwesen, wenn beispielsweise Sozialabgaben vorenthalten oder verkürzt werden, sie sind auch Gift für einen fairen Wettbewerb und bedrohen Beschäftigte in ihrer wirtschaftlichen Existenz, wenn sie nicht nach geltenden gesetzlichen Mindeststandards entlohnt werden.
"Vor allen Dingen aus diesen Gründen versuchen wir mit unseren regelmäßigen und risikoorientierten Prüfungen und, wenn wir durch die Justiz beauftragt werden, auch mit strafprozessualen Maßnahmen, für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen", so Oberregierungsrat Thomas Wahl, Sachgebietsleiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Heilbronn.
Im zurückliegenden Jahr 2021, das noch stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt war, führten die Schwarzarbeitsbekämpfungseinheiten in Heilbronn und Tauberbischofsheim insgesamt 692 Arbeitgeberprüfungen und damit zwanzig mehr als noch 2020 durch (2019: 945). Die Anzahl eingeleiteter Strafverfahren sank leicht von 1.153 in 2020 auf 1.087 im letzten Jahr (2019: 1.529). Dagegen wurden mit insgesamt 821 neuen Bußgeldverfahren wurden gut sieben Prozent mehr Verfahren in 2021 eingeleitet, als im vorherigen Jahr (2019: 918). Der Betrag der Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen summierte sich auf 4.612.809 Euro (2020: 7.920.788 Euro; 2019: 7.216.720 Euro).
"Wie nicht anders zu erwarten, hatte die Corona-Pandemie auch in 2021 Auswirkungen auf die Arbeit unserer Vollzugsdienstkräfte und hat es ihnen in vielen Situationen nicht gerade einfach gemacht," beschreibt Christina Taylor-Lucas, Leiterin des Hauptzollamts Heilbronn, die Betrachtung in der Rückschau. "Dennoch gelang es uns auch im Jahr 2021, den gesetzlichen Aufgaben zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im gebotenen Umfang und unter Beachtung der einschlägigen Regelungen von Bund und Ländern zur Eindämmung der Pandemie nachzukommen," so Wahl und ergänzt, "wo möglich haben wir den notwendigen Kontrolldruck hochgehalten und an unserem präventiven Arbeitsansatz festgehalten".
Dies gelang v.a. durch die Beteiligung an fünf bundesweiten Schwerpunktprüfungen im Bau-haupt- und Baunebengewerbe im April, im Gebäudereinigungsgewerbe im Juni, im Speditions- und Logistikgewerbe im Juli, im September im Wach- und Sicherheitsgewerbe, in der Fleischwirtschaft im November sowie durch eine örtliche Schwerpunktprüfung im Oktober im Essenslieferservice.
Neben einer selbst organisierten groß angelegten und komplexen BAO (Besondere Aufbauorganisation) (Link zur entsprechenden Pressemitteilung vom 01.06.2021: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121248/4930310) unterstützten die Beschäftigten bei zwölf vergleichbaren FKS Maßnahmen anderer Hauptzollämter.
Zusatzinformationen:
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rechtzeitig und in richtiger Höhe zu entrichten. Verstöße sind strafbar und werden konsequent verfolgt. Die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge sowie die hinterzogene Lohnsteuer sind nachträglich zu entrichten. Auch die Umgehung von Sozialabgaben durch Scheinselbstständigkeit ist regelmäßig ein Problem, auf das die FKS bei ihren Prüfungen stößt. Leistungsmissbrauch und Leistungsbetrug: Empfänger bestimmter Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II, sind verpflichtet, Einkommen, das sie durch Erwerbstätigkeit erzielen, der Stelle mitzuteilen, die ihnen diese Leistung gewährt. Tun sie dies nicht, nehmen sie die Leistungen zu Unrecht in Anspruch. Den Tätern drohen dann empfindliche Strafen. Zudem werden die unrechtmäßig in Anspruch genommenen Leistungen zurückgefordert.
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