HZA-KA: Erfolgreiche Mindestlohn-Kontrollen durch das Hauptzollamt Karlsruhe im Rahmen einer europaweiten Aktion
Karlsruhe (ots)
Am 17. Oktober 2024 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im Rahmen einer bundesweiten, abgestimmten Aktion zahlreiche verdachtsunabhängige Prüfungen zur Einhaltung des Mindestlohns durch. Diese Aktion war Teil einer der größten grenzüberschreitenden Kontrollmaßnahmen in der Europäischen Union, koordiniert von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA). Insgesamt beteiligten sich 21 Mitgliedstaaten, wobei der Fokus in Deutschland insbesondere auf grenzüberschreitende Fälle von Schwarzarbeit gerichtet war.
Ergebnisse der Prüfungen im Bezirk des Hauptzollamts Karlsruhe
Auch das Hauptzollamt Karlsruhe war, wie alle Hauptzollämter in Deutschland, an dieser Aktion beteiligt und führte mit fast 120 Zöllnerinnen und Zöllnern umfassende Kontrollen im eigenen Zuständigkeitsbereich durch. Dieser erstreckt sich vom Kreis Freudenstadt im Süden bis zum Rhein-Pfalz-Kreis im Nordwesten sowie zum Neckar-Odenwald-Kreis im Nordosten. Unterstützt wurden die Kontrollen von Arbeitsmarktinspektoren aus Frankreich und Spanien, die in beobachtender Funktion teilnahmen.
Im Bezirk des Hauptzollamts Karlsruhe wurden 265 Personen aus verschiedenen Branchen, wie z.Bsp. dem Gaststättengewerbe sowie Frisör- und Kosmetiksalons, zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Dabei konnten vor Ort 56 Fälle aufgedeckt werden, die nun weiterführende Ermittlungen nach sich ziehen. Infolgedessen wurden bereits 15 Strafverfahren und 22 Bußgeldverfahren eingeleitet. Schwerpunkte der Ermittlungen waren unter anderem das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie illegale Beschäftigungsverhältnisse im Bundesgebiet.
Nachermittlungen und enge behördliche Zusammenarbeit
Im Anschluss an die Kontrollen erfolgen umfangreiche Nachermittlungen. Dabei werden die erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen abgeglichen, um etwaige Unstimmigkeiten zu klären. Die Beschäftigten des Hauptzollamts Karlsruhe arbeiten eng mit anderen Behörden und der Rentenversicherung zusammen, um weitere Erkenntnisse zu gewinnen und Verfahren erfolgreich abzuschließen.
Zusatzinformationen:
Regionale Besonderheiten an den vier FKS-Standorten des HZA Karlsruhe, die sich auf die jeweiligen Prüfungsergebnisse beziehen.
FKS Karlsruhe: 29 Personen wurden befragt. Es wurden 5 Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.
FKS Heidelberg: 77 Personen wurden befragt. Insgesamt wurden 3 Verfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet sowie ein Strafverfahren wegen Leistungsbetrugs. Ein weiteres Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts wurde eröffnet; gegen den Arbeitgeber wird zusätzlich wegen Beihilfe ermittelt. In einem Döner-Imbiss wurden 4 nicht zur Sozialversicherung gemeldete Arbeitnehmer/innen festgestellt, und eine Person entkam der Kontrolle. Alle 4 Arbeitnehmer/innen bezogen Bürgergeld. In einem Pizza-Lieferdienst wurde ein Beschäftigter angetroffen, der als Flüchtling in Frankreich anerkannt ist, aber in Deutschland nicht arbeiten durfte. Zusätzlich wurden 12 Ordnungswidrigkeitsverfahren u.a. wegen fehlender Arbeitsgenehmigung oder Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet.
FKS Rastatt: 76 Personen wurden befragt. Es wurden 2 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen fehlender Arbeitsgenehmigung eingeleitet.
FKS Ludwigshafen: 76 Personen wurden befragt. Auch hier wurden 2 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen fehlender Arbeitsgenehmigung eingeleitet und 4 Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts.
Aktueller Stand des Mindestlohns
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Dieser wurde seit seiner Einführung stetig erhöht und beträgt seit dem 1. Januar 2024 12,41 Euro brutto pro Stunde. Der Zoll überprüft regelmäßig die Einhaltung dieser Vorgabe in verschiedenen Branchen, um faire Arbeitsbedingungen zu sichern.
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