HZA-LÖ: Ausfuhrkassenzettel - Geldstrafe wegen Falschbeurkundung
Lörrach (ots)
Für einen bei einem deutschen Juweliergeschäft zum Preis von mehr als 9.200 Euro erworbenen Ring legte ein Schweizer Bürger schon im letzten Jahr beim Zollamt Stetten einen Antrag auf Bestätigung der Ausfuhr vor, um so später beim Händler den im Rechnungspreis enthaltenen Mehrwertsteuerbetrag in Höhe von rund 1.500 Euro zurückfordern zu können. Zum Nachweis des Schweizer Wohnsitzes, auf welchen die Schmuckrechnung ausgestellt war, legte der 72-jährige Mann seinen Schweizer Ausweis mit Eintragung einer Anschrift im Kanton Solothurn vor. Die Gesamtumstände veranlassten die deutschen Zollbeamten allerdings, die Angaben genauer zu überprüfen. Sie hatten den richtigen Riecher: Der Mann hatte schon zweieinhalb Jahre zuvor seinen Wohnsitz in den Landkreis Lörrach verlegt.
Wegen schwerer mittelbarer Falschbeurkundung hat das Amtsgericht Lörrach gegen den Mann nun eine Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro festgesetzt. Der Strafbefehl ist mittlerweile rechtskräftig.
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