HZA-SW: Zwei Jahre auf Bewährung
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit münden in Urteil wegen des Einschleusens von Ausländern
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Schweinfurt / Bayreuth (ots)
Zwei Jahre auf Bewährung verhängte das Amtsgericht Bayreuth Ende Februar 2022. Das Gericht befand den slowenischen Inhaber einer Baufirma des Einschleusens von Ausländern in dreizehn Fällen schuldig. Der verurteilte Slowene räumte in der Gerichtsverhandlung ein, Bauarbeiter im Ausland angeworben und illegal für Bauvorhaben in Deutschland eingesetzt zu haben. Die osteuropäischen Arbeitskräfte waren dabei wissentlich nicht berechtigt, einer Beschäftigung nachzugehen.
Das Gericht berücksichtigte das Geständnis des 54-Jährigen bei der Strafzumessung, was die sonst umfangreiche Beweisaufnahme verkürzte. Dem Gerichtsverfahren voraus gingen zwei Jahre Ermittlungstätigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Bamberg, die diese für die Staatsanwaltschaft Bayreuth ausführte.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Hauptzollamt Schweinfurt führt Prüfungen von Personen und Geschäftsunterlagen sowie Ermittlungen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch. Ermittlungen der FKS können sich über mehrere Monate oder Jahre erstrecken. Das Aufgabenfeld der FKS reicht von Präventionsaufgaben bis hin zu komplex gestalteten Missbrauchsformen von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung wie z.B. Kettenbetrugsgeflechte. Rund ein Viertel der Bediensteten beim Hauptzollamt Schweinfurt ist im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit tätig.
Während der Coronapandemie nimmt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls ihre gesetzlichen Aufgaben zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im gebotenen Umfang und unter Beachtung der einschlägigen Regelungen von Bund und Ländern zur Eindämmung der Pandemie wahr.
Allgemeine Informationen zur Arbeit des Zolls im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen auch auf www.zoll.de zur Verfügung.
Bildquelle: Zollverwaltung
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