POL-PIBIN: Drogenkontrolltag in Bingen
Bingen (ots)
Am Freitag, den 26.05.2023 wurde im Zeitraum von 10:00 Uhr - 17:30 Uhr ein gemeinsamer Drogenkontrolltag der Polizeidirektion Bad Kreuznach durchgeführt. Hierzu wurden durch Kräfte der Polizeiinspektionen Bingen, Kirn und Bad Kreuznach zwei parallel betriebene, stationäre Kontrollstellen im Stadtgebiet Bingen (Büdesheim + Kempten) eingerichtet. Hauptzielrichtung der Kontrollmaßnahmen war das Erkennen von Fahrzeugführer-/innen, welche unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln am Straßenverkehr teilnehmen. Angesichts des sommerlichen Wetters konnte ein spürbarer Zweiradverkehr festgestellt werden, welcher ebenfalls in die Kontrollmaßnahmen einbezogen wurde. Im Rahmen der Kontrolle wurde eine Vielzahl an Verstößen festgestellt und geahndet. Hierbei ergab sich bei insgesamt neun Fahrzeugführer-/innen der Verdacht der Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss berauschender Mittel. Diesen wurden zu Nachweiszwecken entsprechende Blutproben entnommen. Bei einem der kontrollierten Fahrzeugführer konnte eine alkoholbedingte Beeinflussung von 0,58 Promille festgestellt werden. Besonders auffällig war die hohe Anzahl festgestellter Gurtverstöße. Insgesamt konnten 23 Verkehrsteilnehmer-/innen ohne angelegten Sicherheitsgurt einer Kontrolle unterzogen werden. Das hierfür fällige Verwarngeld in Höhe von 30EUR hielt einen 32-jährigen Fahrzeugführer allerdings nicht davon ab, innerhalb kürzester Zeit ein zweites mal unangeschnallt an der Kontrollstelle vorbeizufahren, was zur erneuten Ahndung führte. Bei einem wegen gleichgelagerter Delikte verurteilten und erst einen Monat zuvor aus der Haft entlassenen 24-jährigen PKW-Fahrer konnte festgestellt werden, dass er Kennzeichen eines anderen PKW auf sein nicht zugelassenes Fahrzeug montierte und dieses überdies ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führte. Bei weiteren fünf Fahrzeugführer-/innen, darunter auch zwei Nutzern von Kleinkrafträdern, konnte im Rahmen der Kontrollmaßnahmen das Fehlen einer notwendigen Fahrerlaubnis festgestellt werden. Bei insgesamt acht kontrollierten Fahrzeugen war die Betriebserlaubnis aufgrund von technischen Änderungen erloschen.
Im Gesamtverlauf der Kontrollmaßnahmen konnten folgende Verstöße festgestellt und entsprechend geahndet werden:
-9x Verdacht Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln -6x Fahren ohne Fahrerlaubnis -6x Verstoß Betäubungsmittelgesetz -8x Erlöschen der Betriebserlaubnis -2x Urkundenfälschung -2x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz -23x Sicherheitsgurt nicht angelegt -1x Verstoß gegen das Waffengesetz -1x Hauptuntersuchung abgelaufen -2x Kinder nicht ausreichend im Fahrzeug gesichert
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