POL-PIBIN: Drogenkontrolltag in Bingen
Bingen (ots)
Am Mittwoch, den 18.12.2024 wurde im Zeitraum von 10:00 Uhr - 17:00 Uhr ein gemeinsamer Drogenkontrolltag der Polizeidirektion Bad Kreuznach durchgeführt. Hierzu wurden durch Kräfte der Polizeiinspektionen Bingen, Kirn und Bad Kreuznach mit Unterstützung durch Kräfte der Direktion Mainz zwei parallel betriebene, stationäre Kontrollstellen im Stadtgebiet Bingen (Büdesheim + Kempten) eingerichtet. Hauptzielrichtung der Kontrollmaßnahmen war das Erkennen von Fahrzeugführer-/innen, welche unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln am Straßenverkehr teilnehmen. Bei milden Wintertemperaturen wurden insgesamt 240 Fahrzeuge kontrolliert. Im Rahmen der Kontrollen wurden eine Vielzahl an Verstößen festgestellt und geahndet. Bei insgesamt neun Fahrzeugführer-/innen ergab sich aus den Kontrollen der Verdacht der Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss berauschender Mittel. Allen neun wurden zu Nachweiszwecken entsprechende Blutproben entnommen. Überdies führte einer der neun seinen PKW mit einem bereits abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen. In einem weiteren Fall konnte bei einem Beifahrer Marihuana in eigentlich nicht mehr verbotener Menge aufgefunden werden, was selbigem jedoch in dessen Bewährungsauflagen gemäß richterlichem Beschluss untersagt ist. Keiner der kontrollierten Verkehrsteilnehmer stand unter dem Einfluss von Alkohol. Insgesamt drei Fahrzeugführer-/innen nahmen am Straßenverkehr teil, obwohl sie mit einem Fahrverbot belegt waren oder ihnen die Fahrerlaubnis entzogen war. Gegen einen der Fahrzeughalter wird in diesem Zusammenhang ein gesondertes Verfahren wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet werden. Besonders auffällig war die hohe Anzahl festgestellter Gurtverstöße. Insgesamt konnten 45 (!!!) Verkehrsteilnehmer-/innen ohne angelegten Sicherheitsgurt einer Kontrolle unterzogen werden. Die meisten der betroffenen Personen sahen ihr Fehlverhalten ein, eine 30-jährige Verkehrsteilnehmerin zeigte sich jedoch unbelehrbar und verließ die Kontrollstelle erneut ohne den Gurt anzulegen. Nach einer weiteren mahnenden Verwarnung hielt sie sich schließlich an geltendes Recht. Bei insgesamt zehn kontrollierten Fahrzeugen war die Betriebserlaubnis aufgrund von technischen Änderungen erloschen.
Im Gesamtverlauf der Kontrollmaßnahmen konnten folgende Verstöße festgestellt und entsprechend geahndet werden: 3x Fahren ohne Fahrerlaubnis; 1x Zulassen Fahren ohne Fahrerlaubnis; 9x Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln; 3x Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz; 1x Verstoß Pflichtversicherungsgesetz; 1x Verstoß Kraftfahrzeugsteuergesetz; 10x Erlöschen Betriebserlaubnis; 45x Gurtverstöße; 4x Kinder nicht oder nicht ausreichend gesichert; 1x Hauptuntersuchung abgelaufen; 10x Handyverstöße
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