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DPolG Bayern: DPolG begrüßt Urteil des BayVerfGH zum Präventivgewahrsam

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München (ots)

Der Landesvorsitzende des bayerischen Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Jürgen Köhnlein, hat die heutige Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Präventivgewahrsam begrüßt. "Gerade im Zusammenhang mit Aktionen von Klimaaktivisten hat sich diese Befugnis im Polizeiaufgabengesetz zur Verhinderung von weiteren Straftaten bewährt", betont Köhnlein. "Die Höchstdauer des Gewahrsams ist in der Praxis nicht die Regel, sondern die absolute Ausnahme."

"Im Übrigen ist das von den PAG-Kritikern seit 2018 prognostizierte Horrorszenario "Polizeistaat Bayern" nicht eingetreten", bilanziert Köhnlein. Nach seiner Auffassung hat die tägliche Praxis gezeigt, dass die Polizeibeamtinnen und -beamten sehr verantwortungsvoll und verhältnismäßig mit ihren Befugnissen umgehen. "Hinzu kommt, dass viele polizeiliche Befugnisse unter Richtervorbehalt stehen und dass die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen von den Gerichten überprüft werden kann."

Rückfragen bitte an:

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Markus Haiß
Telefon: 08955279490
E-Mail: markus.haiss@dpolg-bayern.de
https://www.dpolg-bayern.de

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