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Polizeipräsidium Pforzheim

POL-Pforzheim: (PF) Pforzheim - Durch Schockanruf Goldbarren erbeutet - Zeugen gesucht

Pforzheim (ots)

Einen Goldbarren haben bislang unbekannte Täter am Montag in Pforzheim erbeutet, als sie mit einem Anruf einen Notfall vortäuschten.

Nach den bisherigen Erkenntnissen erhielt ein Mann aus Ispringen am Montag gegen 12:30 Uhr einen Anruf von einem angeblichen Polizeibeamten. Dem Mann wurde mitgeteilt, eine nahe Verwandte habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Zur Abwendung einer Gefängnisstrafe für die Verwandte sei durch die Frau eine Kaution zu bezahlen.

In der Folge übergab dieser im Bereich des Hauptfriedhofs in Pforzheim einen Goldbarren im höheren fünfstelligen Eurobetrag an einen bislang unbekannten Mann.

Die zuständige Kriminalinspektion für Betrug in Calw hat die Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen, welche die Übergabe des Geldes möglicherweise beobachtet haben, oder Hinweisgeber sich unter der Rufnummer 07231 186-4444 mit dem Kriminaldauerdienst in Verbindung zu setzen.

Hierzu gibt die Polizei folgende Hinweise:

   - Denken Sie daran, die Polizei ruft Sie niemals unter der 
     Polizeinotrufnummer 110 an! Das machen nur Betrüger. Wenn Sie 
     unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Aber nutzen Sie dafür 
     nicht die Rückruftaste.
   - Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft 
     und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.
   - Rufen Sie den Angehörigen, um den es sich in dem Telefonat 
     handeln soll, unter der Ihnen bekannten Nummer an.
   - Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und 
     finanziellen Verhältnisse.
   - Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen! Vereinbarte 
     Treffpunkte vor Dienst- oder Amtsgebäuden, wie z.B. 
     Polizeidienststellen, Amtsgericht oder Staatsanwaltschaft, 
     vermitteln eine trügerische Sicherheit.
   - In Deutschland gibt es die von den Betrügern geschilderte 
     Verfahrensweise "gegen Kaution auf freien Fuß" nicht! Von 
     Personen, gegen die ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet
     wurde, kann durch die Polizei eine Sicherheitsleistung erhoben 
     werden, wenn diese Personen in Deutschland keinen festen 
     Wohnsitz haben.

Silas Lindörfer, Pressestelle

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Pforzheim
Telefon: 07231 186-1111
E-Mail: pforzheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de

Original-Content von: Polizeipräsidium Pforzheim, übermittelt durch news aktuell

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