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Polizeidirektion Kiel

POL-KI: 210203.2 Kiel: Erfolgreiche Verkehrskontrolle des Polizeibezirksreviers Kiel

Kiel (ots)

Dienstag, zwischen 11:00 Uhr und 17:00 Uhr, führten sieben Beamte des Polizeibezirksreviers Kiel sowohl eine mobile als auch eine stationäre Verkehrskontrolle in Kiel durch. Neben mehreren Kontrollberichten und Verwarnungsgeldangeboten nahmen die Beamten zwei Anzeigen wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eine Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens unter Drogeneinfluss auf.

Mittels eines Rollenprüfstandes kontrollierten die Einsatzkräfte das Kleinkraftrad eines 57-Jährigen. Statt der erlaubten 45 km/h war dieses in der Lage, eine Geschwindigkeit von 73 km/h zu erreichen. Da der Mann keine entsprechende Fahrerlaubnis vorweisen konnte, erwartet ihn eine Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Ein 27-Jähriger befuhr die Kieler Straßen mit seinem Audi, obwohl ihm im Jahr 2013 die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen worden war. Der Mann, der vermutlich die für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nötige Medizinisch-Psychologische-Untersuchung umgehen wollte, hatte sich eine Fahrerlaubnis aus Tschechien besorgt und am Kontrollort vorgezeigt. Da er jedoch einen tatsächlichen Wohnsitz in Deutschland hatte, war diese Fahrerlaubnis ungültig. Auch hier fertigten die Beamten eine Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Ein 68-jähriger Golffahrer hatte seinen Pkw schon seit längerer Zeit nicht mehr einer Hauptuntersuchung unterzogen. Diese wäre im Februar 2020 fällig gewesen. Auf den Fahrzeugführer kommen nicht nur die anstehenden HU-Gebühren zu, sondern er muss auch mit einem Bußgeldverfahren rechnen.

Für Kopfschütteln sorgte die Kontrolle eines Audi, der mit einer fünfköpfigen Familie besetzt war. Lediglich der Fahrzeugführer war ordnungsgemäß gesichert. Bei der Mutter, einer 12- und einer 2-jährigen Tochter sowie einem Neugeborenen fehlten die ausreichenden Sicherungen. Die Familie hat mit einem erheblichen Bußgeld zu rechnen.

Bei der Kontrolle eines 43-Fahrzeugführers bestand der Verdacht, dass er vor Fahrtantritt mit seinem Klein-Lkw Betäubungsmittel zu sich genommen hatte. Ein Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht der Beamten. Der Mann, der nach eigenen Angaben noch nie mit Drogen in Kontakt gekommen sei, erklärte den Beamten, dass er vor Fahrantritt ein Schlaf- und Beruhigungsmittel eingenommen hätte. Das Ergebnis des Drogenschnelltests, die Einnahme des Medikamentes und das auffällige Verhalten des 43-Jährigen bei der Kontrolle führte zu einer Anzeige nach § 316 Strafgesetzbuch, einer Blutprobenentnahme und dem Verbot der Weiterfahrt.

Matthias Felsch

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