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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Übernahme der Ermittlungen wegen der Anschlagsserie in Waldkraiburg

Karlsruhe (ots)

Die Bundesanwaltschaft hat am 19. Mai 2020 die Ermittlungen gegen

den deutschen Staatsangehörigen Muharrem D.

wegen der Anschlagsserie in Waldkraiburg übernommen. Die Ermittlungen wurden zunächst durch die Generalstaatsanwaltschaft München geführt, die bereits am 9. Mai 2020 bei dem Amtsgericht München einen ersten Haftbefehl gegen den Beschuldigten erwirkt hatte. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen werden vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd fortgeführt.

Gegen den Beschuldigten besteht der Verdacht des versuchten Mordes in 27 Fällen in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil von sechs Personen (§§ 211, 212, 22, 23, 224, 306a, 52, 53 StGB) sowie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB). Hierbei handelt es sich um staatsschutzspezifische Taten von besonderer Bedeutung (§ 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 sowie Nr. 3 Buchstaben a und b GVG). Zudem ist er eines Verstoßes gegen das Waffengesetz (§ 52 Abs. 1 WaffG), der Sachbeschädigung sowie der versuchten Sachbeschädigung (§§ 303, 303c, 22, 23 StGB) verdächtig.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen soll der Beschuldigte folgende Anschläge in Waldkraiburg begangen und weitere Anschläge geplant haben:

Muharrem D. durchlief seit 2017 einen Prozess der religiösen Radikalisierung und wurde Anhänger eines islamistisch-jihadistischen Weltbildes sowie der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat". Zudem entwickelte er im Zusammenhang mit dem Agieren des türkischen Staates im Syrienkonflikt sowie dessen Umgang mit bestimmten Predigern in der Türkei einen nachhaltigen Hass auf den türkischen Staat und Menschen türkischer Abstammung. Daher fasste er den Entschluss, Anschläge auf Mitbürgerinnen und Mitbürger türkischer Herkunft zu verüben und damit eine Spirale von Gewalt und Gegengewalt herbeizuführen.

1. In der Nacht vom 16. auf den 17. April 2020 warf der Beschuldigte die Fensterscheibe eines von einer deutschen Staatsangehörigen türkischer Abstammung betriebenen Friseursalons ein und schüttete eine übel riechende Flüssigkeit auf Buttersäurebasis in die Räumlichkeiten.

2. Wenige Tage später verübte er in gleicher Art und Weise einen Anschlag auf eine Pizzeria, die durch einen türkischstämmigen Mitbürger geführt wurde.

3. In engem zeitlichen Zusammenhang mit diesen beiden Vorfällen wollte sich der Beschuldigte gewaltsam Zutritt zum Gebetsraum der Sultan-Ahmet-Moschee verschaffen, um dort Schäden herbeizuführen. Nachdem es ihm nicht gelungen war, durch Eintreten einer Fensterscheibe ins Innere zu gelangen, legte er einen Brandsatz in eine vor einem benachbarten Wohnhaus abgestellten Altpapiertonne. Da die Flammen frühzeitig erloschen, entstand kein Schaden.

4. Am 27. April 2020 gegen 2:40 Uhr legte Muharrem D. in einem Obst- und Gemüseladen eines türkischen Staatsangehörigen einen Brand. Das Ladengeschäft wurde dabei vollständig von den Flammen erfasst, die zudem auf das Gebäude übergegriffen haben. Dabei nahm er den Tod der insgesamt 27 im Gebäude anwesenden Menschen billigend in Kauf. Nur dadurch, dass einer der Bewohner frühzeitig den Brand bemerkte, kam es zu keinen Todesopfern. Gleichwohl wurden sechs Personen durch die Rauchentwicklung erheblich verletzt und es entstand Sachschaden in Millionenhöhe.

5. Am 6. Mai 2020 zerstörte der Beschuldigte durch den Wurf zweier Steine die Fensterscheibe einer türkischen Gaststätte. Anschließend goss er wiederum eine übel riechende Flüssigkeit auf Buttersäurebasis hinein.

6. Muharrem D. hatte zudem die Absicht, im Zeitraum vom 15. bis 17. Mai 2020 Anschläge auf mehrere Moscheen des Dachverbandes DITIB im näheren Umkreis von Waldkraiburg zu begehen. Anschließend wollte er das türkische Generalkonsulat in München sowie mit einer Bombe die DITIB-Zentralmoschee in Köln angreifen. Bei den Anschlägen auf die Moscheen wollte er die jeweiligen Imame erschießen. Zu diesem Zweck hatte er sich bereits eine Pistole mit entsprechender Munition verschafft. Ebenfalls verschafft hatte er sich erhebliche Mengen an Materialien für den Bau von Spreng- und Brandvorrichtungen. Aus diesen hatte er ab Februar 2020 bereits insgesamt 23 Rohrbomben sowie 34 Kilogramm Sprengstoff hergestellt.

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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