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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front (DHKP-C)" erhoben

Karlsruhe (ots)

Die Bundesanwaltschaft hat am 2. Dezember 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen

den türkischen Staatsangehörigen Murat A.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front (DHKP-C)" beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Die DHKP-C hat es sich zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat mittels eines "bewaffneten Kampfes" zu beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen. Seit ihrer Gründung im Jahr 1994 bis in die jüngste Vergangenheit hat die Gruppierung in der Türkei zahlreiche Tötungsdelikte begangen sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt. Dabei hat sie wiederholt auch Selbstmordattentäter eingesetzt. Die DHKP-C verfügt in Europa über eine Auslandsorganisation, die sie als "Rückfront" unter anderem zur Finanzierung ihrer terroristischen Aktivitäten, zur Rekrutierung und Ausbildung von Kämpfern, zur Beschaffung von Waffen und sonstiger militärischer Ausrüstung sowie als sicheren Rückzugsraum für ihre Mitglieder nutzt.

Die DHKP C unterhält als örtliche Stützpunkte ihrer "Rückfront" im Bundesgebiet sogenannte Kulturvereine, die den Parteifunktionären und Aktivisten als Anlaufstellen und Treffpunkte die-nen und von der Organisationsführung beherrscht werden. Um den Aktivitäten dieser Vereine den Anschein der Legalität zu geben und deren Zugehörigkeit zur DHKP C zu verschleiern, werden sie als "Anatolische Kulturzentren", "Anatolische Volkskulturhäuser" oder mit entsprechenden unverfänglichen Vereinsnamen bezeichnet. Sie treten nach außen eigen-ständig in Erscheinung, verfolgen aber in Übereinstimmung mit der Programmatik der DHKP C deren Ziele.

Murat A. war zwischen Oktober 2016 und Dezember 2017 für die "Rückfront" der DHKP-C als Führungskader hauptsächlich in dem Gebiet "Ulm", aber auch in weiteren Gebieten innerhalb der Region "Mitte/Süd" tätig. Er erteilte den ihm nachgeordneten Kadern und Aktivisten Anweisungen und kontrollierte deren Ausführung. Dabei trug er dafür Sorge, dass Weisungen der übergeordneten Führung der Region "Mitte/Süd" sowie der Deutschlandführung der DHKP C umgesetzt wurden. Diesen Organen gegenüber war Murat A. selbst berichtspflichtig. Einen Schwerpunkt seiner Aufgaben bildeten die Beschaffung von Geldern für die Vereinigung, Schulungen von Mitgliedern und Aktivisten und sonstige Propagandaaktivitäten. Zudem befasste er sich mit der Anschaffung von gefälschten Ausweispapieren und Waffen sowie mit der Suche nach Kurieren und konspirativen Unterkünften für die DHKP-C.

Der Angeschuldigte befindet sich auf freiem Fuß.

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Staatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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