Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
GBA: Anklage wegen Beihilfe zur Gründung einer terroristischen Vereinigung ("Gruppe S.") und Terrorismusfinanzierung erhoben
Karlsruhe (ots)
Die Bundesanwaltschaft hat am 2. Januar 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen die deutsche Staatsangehörige
Marion G.
erhoben.
Die Angeschuldigte ist der Beihilfe zur rädelsführerschaftlichen Gründung einer terroristischen Vereinigung hinreichend verdächtig (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4, § 27 StGB). Zudem wird ihr Terrorismusfinanzierung (§ 89c Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB) vorgeworfen.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Marion G. vertritt eine rechtsextremistische und fremdenfeindliche Ideologie. Sie stand jedenfalls seit Juli 2019 mit dem gesondert verfolgten Werner S. in Kontakt. Dieser gründete gemeinsam mit anderen Personen im Februar 2020 eine rechtsterroristische Vereinigung ("Gruppe S."), mit dem Ziel, bürgerkriegsähnliche Zustände in Deutschland durch Anschläge auf Moscheen und Menschen muslimischen Glaubens herbeizuführen. Die Angeschuldigte befürwortete das Vorhaben von Werner S. und stellte für ihn wiederholt Kontakte zu potentiellen Rekruten der Vereinigung her. Zudem hielt Marion G. bis Mai 2021 zwei Sportbögen und 23 Pfeile bereit, um Angriffe auf Asylsuchende zu begehen.
Die Bundesanwaltschaft hatte gegen Werner S. sowie andere mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der von ihm gegründeten terroristischen Vereinigung am 4. November 2020 Anklage vor dem Oberlandesgericht Stuttgart erhoben (vgl. Pressemitteilung Nr. 47 vom 13. November 2020). Mit Urteil vom 30. November 2023 hat das Oberlandesgericht Stuttgart zehn Angeklagte, darunter Werner S., unter anderem wegen (rädelsführerschaftlicher) Gründung und Mitgliedschaft in bzw. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Ein weiterer Angeklagter wurde freigesprochen. Gegen das Urteil haben die Verurteilten Revision eingelegt, wobei das Rechtsmittel in zwei Fällen zurückgenommen wurde.
Die Angeschuldigte befindet sich auf freiem Fuß.
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