Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
GBA: Anklage gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" u.a. wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erhoben
Karlsruhe (ots)
Die Bundesanwaltschaft hat am 20. Dezember 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen die syrischen Staatsangehörigen
Khalil A. und
Faiz Al S.
erhoben.
Die Angeschuldigten sind der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB) hinreichend verdächtig. Daneben werden ihnen Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 VStGB) und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nrn. 5 und 9 VStGB) vorgeworfen. Die Taten erfüllen zum Teil auch den Tatbestand der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 4, § 25 Abs. 2 StGB). Khalil A. wird zudem Diebstahl mit Waffen (§ 242 Abs. 1, § 244 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB) zur Last gelegt.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Die Angeschuldigten schlossen sich spätestens im August 2014 in der syrischen Provinz Deir ez-Zor der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" an. Zum damaligen Zeitpunkt hatte die Organisation gerade die Macht in der Stadt Abu Hardub sowie in den vom Al-Shu'uaitat-Stamm bewohnten Ortschaften Abu Hammam, Gharanij und Kishkiya gewaltsam an sich gerissen. Khalil A. führte gemeinsam mit anderen IS-Kämpfern bewaffnete Patrouillen in dem besetzten Gebiet durch, bildete Kämpfer für den IS aus und gehörte - wie auch Faiz Al S. - einer bewaffneten Festnahmeeinheit des IS an. Faiz Al S. war zudem für die IS-Religionspolizei (Hisba) in leitender Funktion tätig.
Im August oder September 2014 nahm die Einheit von Khalil A. und Faiz Al S. in Abu Hardub mindestens zwei mutmaßliche Gegner des IS fest und transportierte sie gefesselt ab. Khalil A. wählte die Opfer aus. Im Zusammenhang mit einer weiteren Festnahmeaktion übergab Khalil A. einen Gefangenen an die Hisba. Das Privatfahrzeug des Opfers behielt er für sich. Bei einem dritten Vorfall schlugen die beiden Angeschuldigten mit einem Kabel auf einen Bewohner von Abu Hardub ein, weil dessen Ehefrau nicht ausreichend verschleiert war. Sodann verschleppten sie den Mann für eine Woche. In Gefangenschaft wurde er mit hinter dem Rücken gefesselten Händen an der Zimmerdecke aufgehängt und von Khalil A. mehrfach mit einer Peitsche oder einem ähnlichen Werkzeug geschlagen.
Die Angeschuldigten wurden am 11. März 2024 festgenommen und befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 7 vom 12. März 2024).
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