Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
GBA: Übernahme der Ermittlungen wegen des mutmaßlichen Anschlags auf eine Ver.di-Veranstaltung in München
Karlsruhe (ots)
Die Bundesanwaltschaft hat heute (14. Februar 2025) wegen der besonderen Bedeutung des Falles das Ermittlungsverfahren gegen den
afghanischen Staatsangehörigen Farhad N.
von der Generalstaatsanwaltschaft München übernommen.
Gegen den Beschuldigten besteht der dringende Verdacht des versuchten Mordes (§ 211 Abs. 2 StGB), der gefährlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 StGB) und des schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 StGB).
Ihm wird zur Last gelegt, am Vormittag des 13. Februar 2025 einen Pkw gezielt in eine Ver.di-Veranstaltung in der Münchener Innenstadt gelenkt und dabei mindestens 39 Personen zum Teil lebensgefährlich oder schwer verletzt zu haben. Es besteht der Verdacht, dass die Tat religiös motiviert war und als Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen ist. Damit ist sie geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GVG).
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen werden vom Bayerischen Landeskriminalamt fortgeführt.
Rückfragen bitte an:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Staatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/
Original-Content von: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), übermittelt durch news aktuell