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DPolG Niedersachsen: Versetzung von ZPD-Chef Uwe Lange rechtswidrig Verwaltungsgericht Hannover bestätigt Kritik der DPolG Niedersachsen

Hannover (ots)

Verwaltungsgericht Hannover bestätigt Kritik der DPolG Niedersachsen Die vom Innenministerium veranlasste Versetzung des designierten Polizeipräsidenten der Zentralen Polizeidirektion Hannover, Uwe Lange, zur Polizeiakademie war nach Auffassung des VerwG Hannover rechtswidrig. Das Gericht entschied in einem Eilverfahren und bestätigte damit die Kritik der DPolG Niedersachsen an dem Vorgehen des Niedersächsischen Innenministeriums. "Das MI ist jetzt gezwungen, klar und deutlich zu kommunizieren, seine Entscheidung transparent und nachvollziehbar zu machen und keinen Eiertanz mehr aufzuführen, wie wir ihn bisher wahrgenommen haben. Derartige Entscheidungen sind niemals separiert zu sehen, sie beeinflussen immer das gesamte Führungsverhalten in einer Behörde und müssen deshalb auch entsprechend sensibel und verständlich dargestellt werden", bewertete DPolG-Chef Patrick Seegers die Reaktion des Ministeriums. "Eine professionelle Mitarbeiterführung sieht für mich anders aus".

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Rückfragen bitte an:

DPolG Niedersachsen
Katja Grabau
E-Mail: kontakt@dpolg.org
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