Polizeipräsidium Schwaben Nord
POL Schwaben Nord: Falscher Polizeibeamter - neue Vorgehensweise
Augsburg (ots)
Augsburg - Am vergangenen Mittwoch (14.08.2024) betrogen bislang unbekannte Täter eine 63-jährige Frau um einen mittleren fünfstelligen Bargeldbetrag.
Die Frau erhielt einen sogenannten Schockanruf eines angeblichen Polizeibeamten. Der Anrufer erzählte ihr, dass ihre Tochter einen Autounfall gehabt habe, jetzt in Haft säße und nun eine Kaution fällig wäre. Die Frau schenkte der Anruferin Glauben und überwies einen mittleren fünfstelligen Bargeldbetrag.
Am Freitag (16.08.2024) erhielt die Frau einen weiteren Anruf. Der Anrufer forderte den Bargeldbetrag nochmals zu überweisen, da dieser nicht angekommen sei. Die Frau überwies den Betrag erneut.
Als die Frau einer Angehörigen von dem Vorfall erzählte, fiel der Betrug auf. Die Frau und ihre Angehörige verständigten die Polizei.
Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen konnte eine der beiden Transaktionen rückgängig gemacht werden.
Die Polizei ermittelt nun wegen Trickbetruges gegen die unbekannten Täter.
Bei den sogenannten Schockanrufen bringen Täter Seniorinnen und Senioren durch verschiedenste Maschen und dem Aufbauen von Ängsten dazu, Bargeld oder andere Vermögenswerte zu übergeben.
Mit der Präventionskampagne #NMMO möchte die Bayerische Polizei alle Seniorinnen und Senioren noch besser vor Telefonbetrügern schützen.
Die Polizei gibt deshalb unter anderem folgende Tipps:
- Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten. - Überweisen Sie niemals Geld an Unbekannte. Seien Sie besonders vorsichtig bei ausländischen Konten. - Überprüfen sie Angaben persönlich durch telefonische Nachfrage bei der Behörde oder den jeweiligen Angehörigen unter der Ihnen bekannten Telefonnummer. - Sensibilisieren Sie Ihre älteren Angehörigen und Bekannten. - Suchen Sie die Telefonnummer der jeweiligen Behörde selbst heraus. - Verständigen Sie bei verdächtigen Feststellungen umgehend den polizeilichen Notruf 110.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:
- https://www.polizei.bayern.de/nmmo
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