POL-SE: Norderstedt: Hund greift Kinder auf Spielplatz an
Norderstedt: (ots)
In Norderstedt hat ein freilaufender Hund (Schäferhund-Mix) am Montagnachmittag auf einem Spielplatz zwei Kinder und deren Mutter angegriffen. Ein weiteres Kind wurde bei einem Sturz leicht verletzt als es flüchten wollte.
Gegen 14.40 Uhr eilten Polizeikräfte und Rettungsdienst zu dem Spielplatz am Moorbekpark. Dort würden gegenwärtig Kinder von einem Hund attackiert werden.
Als zwei Streifenwagen des Reviers in Rellingen wenige Minuten danach am Einsatzort eintrafen, war der Hund bereits an der Leine der 58-jährigen Halterin aus Norderstedt und der Rettungsdienst kümmerte sich um die Verletzten.
Der Polizei liegen derzeit folgende Informationen vor: Auf dem Spielplatz sollen sich zu der Zeit des Vorfalls eine große Anzahl Personen befunden haben. Darunter eine 36-jährige Mutter aus Norderstedt. Sie war mit ihren zwei Söhnen (7 und 9 Jahre) dort. Plötzlich sei ein freilaufender Hund angerannt gekommen. Anfänglich hätte der Hund ein in einem Kinderwagen liegendes 3-jähriges Kind angebellt. Danach war der Hund zu dem 9-jährigen Sohn gelaufen und hätte ihn angesprungen. Als der 9-Jährige sich vor dem Hund auf einen Kletterturm retten wollte, wurde er ins Bein gebissen. Er sei gestürzt und wurde daraufhin am Ohr gebissen.
Der 7-jährige Sohn soll indes aufgeschrocken davongelaufen sein. Plötzlich habe der Hund nun dessen Verfolgung aufgenommen und sich auf ihn gestürzt. Die 36-Jährige ging dazwischen und wurde dabei selbst verletzt.
Ein weiteres 7-jähriges Kind rannte vor dem Hund weg und stürzte dabei. Zu einem Angriff kam es hier nach dem derzeitigen Ermittlungsstand nicht.
Der 9-Jährige wies zwei Bisswunden auf sowie einige Kratzer auf. Der 7-Jährige hatte einige Kratzer. Die Mutter wurde offenbar zwei Mal am Unterkörper gebissen. Die Familie kam zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus.
Der 10 Monate junge Schäferhund/ Australien Shephard- Mix wurde am selben Tag durch die Hundehalterin ins Tierheim gebracht. Dies wurde polizeilich geprüft. Gegen die 58-Jährige ist ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Hunde sind nach dem Gefahrhundegesetz so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. In Parks sind Hunde anzuleinen. Auf Kinderspielplätzen sind Hunde verboten. Die Halterin hat durch ihr Verhalten somit gegen das Gefahrhundegesetz verstoßen und sich ordnungswidrig verhalten.
Die Polizei in Norderstedt sucht noch Zeugen, die sich zur Vorfallszeit auf dem Spielplatz befunden haben. Sie sollten sich melden unter 040-52806-0.
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