POL-SE: Henstedt-Ulzburg - Folgemeldung zur Komplettentwendung eines Audis - Fahrzeug konnte durch Polizei sichergestellt werden
Bad Segeberg (ots)
Am Dienstagnachmittag (02.07.2024) konnte ein in Henstedt-Ulzburg entwendeter Pkw Audi in Bielefeld durch die Landespolizei Nordrhein-Westfalen sichergestellt werden.
Zur Entwendung des Fahrzeugs am Donnerstagabend (27.06.2024) siehe die Pressemitteilung vom 02.07.2024 unter dem folgenden Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/5814151
Im Rahmen der Zulassung eines Fahrzeugs in Bielefeld fiel auf, dass es sich um den in Henstedt-Ulzburg entwendeten Audi Q5 handelte. Der Besitzer kaufte den Gebrauchtwagen zuvor im Hamburger Stadtgebiet an und überführte diesen in seinen Heimatort.
Die hinzugerufene Polizei in Bielefeld stellte das Fahrzeug und die vermutlich gefälschten Fahrzeugpapiere sicher. Ein zusätzliches Ermittlungsverfahren zur Aufklärung eines möglichen Betruges wird durch die Polizei sowie Staatsanwaltschaft in Hamburg geführt.
In diesem Zusammenhang gibt die Polizei einige Verhaltenstipps, was man u. a. beim Kauf eines Gebrauchtwagens beachten sollte:
- Fragen Sie nach Ausweispapieren des Verkäufers - Probieren Sie beide Fahrzeugschlüssel aus - Kontrollieren Sie die FIN (Fahrzeugidentifizierungsnummer) des Fahrzeugs und gleichen Sie diese mit der Zulassungsbescheinigung ab - Gleichen Sie die Behördenstempel auf den Fahrzeugpapieren mit den Stempeln auf den Kennzeichen ab - Kontaktieren Sie im Zweifel vor Abschluss des Vertrags die Polizei und lassen sich beratend unterstützen - Im Allgemeinen gilt: behalten Sie ein gesundes Maß an Misstrauen, insbesondere wenn die angebotenen Kaufpreise auffallend von handels- und marktüblichen Preisen abweichen
Für Sie als Käufer ist es abschließend wichtig zu wissen, dass man rechtlich an gestohlenen Gegenständen kein Eigentum erwerben kann. Daher erleiden Käufer des Öfteren den finanziellen Schaden und bleiben auf den Kosten des gezahlten Kaufpreises sitzen.
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