Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
LKA-SH: Medieninformation des Landeskriminalamtes Polizeifahnder erfolgreich - falscher "Kriminalbeamter" gefasst
Kiel (ots)
Die mehrmonatige Fahndung des Kommissariats 16 - Fahndung - bei der Kriminalpolizeistelle Lübeck nach einem falschen "Kriminalbeamten" wurde am Samstag, 19. Januar, gegen 11.30 Uhr in Flensburg erfolgreich beendet. Beamte des 1. Polizeireviers Flensburg konnten den gesuchten 40jährigen gebürtigen Flensburger in der Nähe eines Pflegeheimes festnehmen. Die Bezirksfahndung Flensburg hatte die Lübecker Fahnder mit akribischer Vorarbeit unterstützt und mögliche Tatobjekte sowie Personenkreise gezielt informiert. Eine dadurch sensibilisierte Mitarbeiterin eines Flensburger Pflegeheimes informierte die Polizei und ermöglichte hierdurch die Festnahme des Gesuchten. Der Mann wurde in die Justizvollzugsanstalt Flensburg verbracht.
Der Festgenommene wird verdächtigt, in den letzten Monaten, in einer noch unbekannten Anzahl von Fällen, älteren Personen in Krankenhäusern, Altenheimen, Kurkliniken und ähnlichen Institutionen Bargeld sowie EC-Karten gestohlen zu haben. Anschließend rief der Mann seine Opfer an, gab sich als in dieser Diebstahlssache ermittelnder Polizist oder Kriminalbeamter aus und versuchte die PIN der zuvor gestohlenen EC-Karten zu erfragen. Im guten Glauben gaben viele Opfer diese Geheimdaten preis und ermöglichten dem Mann Geldabhebungen von bis zu 2500 Euro. Der dadurch erzielte Gesamtschaden ist bislang noch unbekannt, da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Schwerpunkte der Taten lagen nach bisher vorliegenden Informationen in den Zuständigkeitsbereichen der Polizeidirektion Lübeck (vor allem im Bereich Neustadt i.H.) und der Polizeidirektion Neumünster (hier im Bereich des Ostseebades Damp). Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein sind mit der Festnahme des Mannes noch nicht abgeschlossen. Es gilt nun, alle bekannt gewordenen und in Frage kommenden Fälle hinsichtlich ihrer Zuordnung zu prüfen und zu katalogisieren.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang eindringlich darauf hin, PIN und Zahlungskarte nicht zusammen aufzubewahren und niemandem (auch nicht der Polizei!) die PIN zu verraten. Diese Geheimnummer hat für niemand anderen als Sie und auch für kein Ermittlungsverfahren einen Nutzen, sondern wird ausschließlich beim Einsatz der Zahlungskarte (z.B. Geld abheben) benötigt. Die Polizei wird daher nie-mals Ihre persönliche Geheimnummer erfragen. Bei persönlichen Kontakten weisen sich die Polizeibeamten darüber hinaus mit ihren Dienstausweisen aus.
zu Recherchezwecken folgender Hinweis für die Zeitungen:
Siehe hierzu die PM der
PD Lübeck vom 03.07.2007, 20.09.2007, 02.10.2007 und 14.11.2007, PD Bad Segeberg vom 24.10.2007
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