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Landeskriminalamt Schleswig-Holstein

LKA-SH: Medieninformation des Landeskriminalamtes Polizeifahnder erfolgreich - falscher "Kriminalbeamter" gefasst

Kiel (ots)

Die mehrmonatige Fahndung des Kommissariats 16 -
Fahndung - bei der Kriminalpolizeistelle Lübeck nach einem falschen 
"Kriminalbeamten" wurde am Samstag, 19. Januar, gegen 11.30 Uhr in 
Flensburg erfolgreich beendet. Beamte des 1. Polizeireviers Flensburg
konnten den gesuchten 40jährigen gebürtigen Flensburger in der Nähe 
eines Pflegeheimes festnehmen. Die Bezirksfahndung Flensburg hatte 
die Lübecker Fahnder mit akribischer Vorarbeit unterstützt und 
mögliche Tatobjekte sowie Personenkreise gezielt informiert. Eine 
dadurch sensibilisierte Mitarbeiterin eines Flensburger Pflegeheimes 
informierte die Polizei und ermöglichte hierdurch die Festnahme des 
Gesuchten. Der Mann wurde in die Justizvollzugsanstalt Flensburg 
verbracht.
Der Festgenommene wird verdächtigt, in den letzten Monaten, in 
einer noch unbekannten Anzahl von Fällen, älteren Personen in 
Krankenhäusern, Altenheimen, Kurkliniken und ähnlichen Institutionen 
Bargeld sowie EC-Karten gestohlen zu haben. Anschließend rief der 
Mann seine Opfer an, gab sich als in dieser Diebstahlssache 
ermittelnder Polizist oder Kriminalbeamter aus und versuchte die PIN 
der zuvor gestohlenen EC-Karten zu erfragen. Im guten Glauben gaben 
viele Opfer diese Geheimdaten preis und ermöglichten dem Mann 
Geldabhebungen von bis zu 2500 Euro. Der dadurch erzielte 
Gesamtschaden ist bislang noch unbekannt, da die Ermittlungen noch 
nicht abgeschlossen sind. Schwerpunkte der Taten lagen nach bisher 
vorliegenden Informationen in den Zuständigkeitsbereichen der 
Polizeidirektion Lübeck (vor allem im Bereich Neustadt i.H.) und der 
Polizeidirektion Neumünster (hier im Bereich des Ostseebades Damp). 
Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaften in 
Schleswig-Holstein sind mit der Festnahme des Mannes noch nicht 
abgeschlossen. Es gilt nun, alle bekannt gewordenen und in Frage 
kommenden Fälle hinsichtlich ihrer Zuordnung zu prüfen und zu 
katalogisieren.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang eindringlich darauf hin, 
PIN und Zahlungskarte nicht zusammen aufzubewahren und niemandem 
(auch nicht der Polizei!) die PIN zu verraten. Diese Geheimnummer hat
für niemand anderen als Sie und auch für kein Ermittlungsverfahren 
einen Nutzen, sondern wird ausschließlich beim Einsatz der 
Zahlungskarte (z.B. Geld abheben) benötigt. Die Polizei wird daher 
nie-mals Ihre persönliche Geheimnummer erfragen. Bei persönlichen 
Kontakten weisen sich die Polizeibeamten darüber hinaus mit ihren 
Dienstausweisen aus.
zu Recherchezwecken folgender Hinweis für die Zeitungen:
Siehe hierzu die PM der
PD Lübeck vom 03.07.2007, 20.09.2007, 02.10.2007 und 14.11.2007,
PD Bad Segeberg vom 24.10.2007

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Sachgebiet 242
Michael Schulz
Telefon: 0431-160 4564
Fax: 0431-160 4559
E-Mail: betrug-wikri.kiel.lka24@polizei.landsh.de

Original-Content von: Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, übermittelt durch news aktuell

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