POL-GT: Geschwindigkeitskontrollen der Kreispolizeibehörde Gütersloh am ersten Schultag nach den Sommerferien
Gütersloh (ots)
Gütersloh (FK) - Am ersten Schultag nach den Sommerferien (Mittwoch, 10.08., 07.00Uhr - 14.00 Uhr) führten Beamtinnen und Beamte der Kreispolizeibehörde Gütersloh Verkehrskontrollen in Gütersloh durch. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag bei den Geschwindigkeitsüberwachungen. Insbesondere auf den Schulwegen.
Zu Beginn des Sondereinsatzes wurden Geschwindigkeitskontrollen an der Paul-Gerhardt-Schule am Südring in Höhe der Schledebrückstraße in Fahrtrichtung Wiedenbrücker Straße durchgeführt. Dort liegt die Geschwindigkeitsbegrenzung bei 30 km/h. Zeitgleich fand eine Geschwindigkeitsüberwachung an der Astrid-Lindgren-Grundschule/ Overbergschule an der Neuenkirchener Straße/ Thesings Allee statt. Hier ist die Geschwindigkeit ebenfalls wie unmittelbar vor Schulen üblich auf 30 km/h begrenzt.
Im Anschluss wurden die Kontrollen an die Friedrichsdorfer Straße in Höhe des Forellenwegs in Fahrtrichtung Friedrichsdorf verlagert. Dort liegt die Geschwindigkeitsbegrenzung bei 50 km/h.
Im weiteren Verlauf stellte sich ein Kontrollteam an der Berliner Straße in Höhe der Wilbrandtstraße vor einem Altenheim auf. An dieser Stelle ist die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt. Später fanden Kontrollen im Bereich der Zufahrt einer weiterführenden Schule auf der Herzebrocker Straße in Richtung Unter den Ulmen statt. Auch dort ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.
Zeitgleich fanden Kontrollen an der Grundschule Sundern auf der Sundernstraße in Höhe des Mühlenwegs in Fahrtrichtung Stadtring Sundern statt.
Insgesamt wurden 376 Fahrzeuge gemessen. Von diesen Messungen wurde von 62 Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern Geschwindigkeitsbegrenzungen überschritten. 57 von ihnen mussten ein Verwarnungsgeld zahlen. Gegen fünf Fahrzeugführende wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ein Autofahrer wurde mit 52 km/h bei erlaubten 30 km/h gemessen. Gegen einen Autofahrer wurde eine Strafverfahren eingeleitet aufgrund eines Pflichtversicherungsverstoßes. Auch zukünftig wird die Kreispolizeibehörde Gütersloh in unregelmäßigen Abständen Verkehrskontrollen durchführen.
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