POL-BOR: Gronau - Überladen und nicht verkehrssicher
Gronau (ots)
Auch die Kontrolle von land- und forstwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen gehört zu den besonderen Aufgaben des Verkehrsdienstes (VD) der Kreispolizeibehörde Borken. Dass beim Betrieb dieser Fahrzeuge mitunter auch Mängel festzustellen sind, die die Verkehrssicherheit erheblich gefährden, zeigte sich bei einer Kontrolle der VD-Gruppe Nord.
Ein 48-jähriger Fahrer war mit einem Gespann aus Zugmaschine und Anhänger in Gronau-Epe unterwegs. Nachdem der Fahrtrichtungsanzeiger des Anhängers beim Abbiegen seitenverkehrt zum Zugfahrzeug blinkte und die Vorderachse des Treckers zeitweise den Bodenkontakt verlor, überprüften die Beamten Fahrzeug und Fahrer. Dabei stellte sich heraus, dass durch eine deutlich überhöhte Zuladung des mit Mist gefüllten Anhängers die Stützlast beim Trecker so weit überschritten wurde, dass er über die Vorderachse kaum noch gelenkt werden konnte.
Doch damit nicht genug: Das errechnete Gewicht der Ladung ergab eine Überschreitung von mehr als 100 Prozent. Da sie deutlich über die Bordwand hinausragte, war sie auch nicht verkehrssicher verstaut. Bei der Überprüfung der Anhängevorrichtungen stellte sich heraus, dass sie nicht kompatibel war - die Spaltgrenze war überschritten. Dadurch waren Trecker und Anhänger nicht vorschriftsmäßig verbunden.
Zusätzlich fiel den Beamten noch auf, dass die Auflaufbremse des Anhängers durch einen mechanischen Eingriff in Gestalt einer aufgesteckten Schraube außer Betrieb gesetzt worden war. Dies hatte zur Folge, dass das Gespann, das Zugfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von sieben Tonnen mit dem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 6,4 Tonnen - mit Überladung nun circa 13 Tonnen - nur noch über die Bremse des Treckers kontrolliert werden sollte. Darüber hinaus waren an dem an sich zulassungsfreien Anhänger weder ein 25 km/h-Schild noch ein vorgeschriebenes Wiederholungskennzeichen angebracht.
Das verkehrsunsichere Gespann wurde aus dem Verkehr gezogen und auf einer Ackerfläche abgestellt. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt. Der verantwortliche Fahrzeugführer hat nun mit einigen Konsequenzen zu rechnen - allein die Überladung schlägt mit einem Bußgeld von circa 425 Euro zu Buche.
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