POL-BOR: Vreden - Mofa-Prüfbescheinigung reicht nicht
Vreden (ots)
Mit gut 50 km/h ist ein 50-Jähriger am Mittwochnachmittag mit seinem Motorroller in Vreden unterwegs gewesen. Der Vredener habe lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung, gab er dem Motorradpolizisten gegenüber an. Nach den Unterlagen war der Roller als Fahrrad mit Hilfsmotor 25, also als Mofa, für den Verkehr zugelassen. Durch technische Veränderungen und die daraus resultierende höhere Geschwindigkeit hatte sich derFahrzeugtyp von Mofa zum Leichtkraftrad geändert, für das eine Fahrerlaubnis benötigt wird. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.
Dieser Fall ist einer von mehreren in den letzten Wochen im Kreisgebiet Borken. Er veranschaulicht die Folgen des leider weit verbreiteten "Roller-Frisierens". Weitere Folgen, über die sich die oft jungen "Verkehrssünder" vermutlich nicht klar sind, haben wir hier nochmals aufgeführt:
1. Die Verkehrsgefahr für den Fahrer, seine Beifahrer und andere Verkehrsteilnehmer steigt!
2. Das Fahrzeug wird in den meisten Fällen "führerscheinpflichtig", so dass (wie auch in diesem Fall) die Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" vorliegt!
3. Die Manipulationen können gerade bei Verkehrsunfällen zu hohen Regressforderungen der Versicherungsgesellschaft führen!
4. Der Vorfall wird der Führerscheinstelle gemeldet. Diese kann unter Umständen solche Vorkommnisse bei künftigen Beantragungen einer Fahrerlaubnis berücksichtigen (im Interesse der Verkehrssicherheit - zum Nachteil des Antragstellers)!
5. Wenn das Fahrzeug von einem Gutachter untersucht werden muss, kommen hohe Kosten auf den Betroffenen zu!
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