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LKA-RP: Sicher unterwegs mit dem E-Scooter

LKA-RP: Sicher unterwegs mit dem E-Scooter
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Mainz (ots)

Sie sind schnell, wendig und in vielen Städten ausleihbar: die E-Scooter. Doch da es sich bei den kleinen "Flitzern" um sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge handelt, gibt es für Fahrer einige grundlegende Dinge zu beachten. Die Polizei Rheinland-Pfalz hat die wichtigsten Tipps zusammengefasst, damit der sicheren Fahrt nichts im Wege steht.

Elektrokleinstfahrzeuge, und dazu zählen E-Scooter, sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h. Ein Führerschein ist für die Fahrt nicht erforderlich, doch müssen Fahrer das 14. Lebensjahr erreicht haben. Bei einigen Ausleihdiensten liegt das Mindestalter sogar bei 18 Jahren - hier sollten Nutzer unbedingt vor der ersten Fahrt einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werfen.

"Eine Helmpflicht besteht nicht", so LKA-Verkehrsexperte Volker Weicherding. "Wir empfehlen jedoch für die eigene Sicherheit einen zu tragen, um so bei Stürzen besser geschützt zu sein." Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die relativ kleinen Räder anfälliger für Unebenheiten sind und im Stehen der Schwerpunkt ungünstig für Brems- und Ausweichmanöver ist - Stürze sind da, selbst bei geübten Fahrern, nicht immer zu vermeiden

Doch wo darf überhaupt gefahren werden? Hier herrscht bei vielen Fahrern Unklarheit, wie LKA-Verkehrsexperte Volker Weicherding erläutert: "E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen gefahren werden, sondern nur auf Radwegen." Sollten solche nicht vorhanden sein, darf auf der Fahrbahn bzw. auch im verkehrsberuhigten Bereich gefahren werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt grundsätzlich das Gleiche. Dort ist auch die Nutzung des Seitenstreifens möglich.

Und auch wenn es für viele verlockend ist: E-Scooter dürfen nicht zu zweit genutzt werden. Hier droht den Fahrern sonst ein Bußgeld.

Weitere Tipps für die sichere Fahrt in Kürze:

   - Fahren Sie nicht auf Busspuren, auf Gehwegen oder in 
     Fußgängerzonen.
   - Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen hat der Fußgänger Vorrang.
   - Passen Sie ihre Geschwindigkeit den Straßen-, Sicht- und 
     Witterungsverhältnissen an.
   - Fahren Sie nicht unter Alkohol und Drogeneinfluss. Es gelten die
     gleichen Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen.
   - Tragen Sie helle Kleidung mit Reflektoren und fahren Sie mit 
     einer funktionsfähigen Beleuchtung. Sehen und gesehen werden.
   - Stellen Sie E-Scooter wie Fahrräder ohne Behinderung Anderer ab.
   - Sichern Sie ihren unbeaufsichtigten E-Scooter an einem 
     geeigneten Ort mit einem hochwertigen Schloss, um Diebstähle zu 
     verhindern.

Weitere Informationen rund um den E-Scooter und die Zulassung finden Sie auch beim ADAC unter: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/e-mob ilitaet/elektrofahrzeuge/e-scooter/

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka

Original-Content von: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz, übermittelt durch news aktuell

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