Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz mehr verpassen.

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

LKA-RP: Sicher und sichtbar im Winter unterwegs

LKA-RP: Sicher und sichtbar im Winter unterwegs
  • Bild-Infos
  • Download

Mainz (ots)

Gerade jetzt, wenn es nachmittags früh dunkel und neblig-trüb wird, es regnet oder schneit, ist eine gute Sichtbarkeit im Straßenverkehr das A und O - egal ob Auto-/Radfahrer oder Fußgänger. Insbesondere für Kinder lauern einige Gefahren im Straßenverkehr. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz gibt Tipps, um sicher und sichtbar durch den Winter zu kommen.

Sicher unterwegs als Fußgänger: Um im Straßenverkehr als Fußgänger gut sichtbar zu sein, eignet sich reflektierende, auffällig helle und leuchtende Kleidung. Die Farben gelb, orange oder hellrot tragen dazu bei, frühzeitig von anderen erkannt zu werden. In die Kleidung sollte zudem retro-reflektierendes oder fluoreszierendes Material eingearbeitet sein (auf Zertifizierung und EN-Normen achten). Alternativ gibt es auch spezielle Warnwesten und Reflektorbänder, die getragen werden können. Gerade Kinder werden so besser wahrgenommen. Der Autofahrer erkennt dann viel früher: Hier laufen Kinder! Er muss dann langsam fahren und bremsbereit sein, damit kein Unfall passieren kann.

Sicheres Radfahren: Radfahren im Dunkeln ohne Beleuchtung ist lebensgefährlich. Nicht nur als Radfahrer, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer. Immer wieder kommt es hier zu eigentlich vermeidbaren Unfällen. Das Fahrrad muss verkehrssicher sein. Das bedeutet, dass das Licht vorne und hinten funktioniert. Zusätzlich zum Licht sind vorne und hinten auch Reflektoren notwendig.

   Vorgeschriebene Beleuchtung am Fahrrad:
   - ein nach vorne gerichteter Scheinwerfer mit weißem Licht
   - ein nach vorn gerichteter weißer Reflektor (darf im Scheinwerfer
     verbaut sein)
   - ein rotes Schlusslicht
   - ein roter Rückstrahler hinten
   - jeweils zwei gelbe Rückstrahler an jedem Pedal
   - pro Reifen mindestens zwei nach der Seite wirkende Reflektoren 
     oder Speichenreflektoren beziehungsweise reflektierende Reifen
   - bei Beleuchtung mit Batterie-/Akkubetrieb diese regelmäßig auf 
     Ladezustand überprüfen und/oder Ersatzbatterien mitführen
   - Verwenden Sie kein blinkendes oder flackerndes Licht am Fahrrad 
     (Verbot gem. StVZO). Es irritiert und verunsichert andere 
     Verkehrsteilnehmer und kann Unfälle verursachen.

Sicher mit dem Pkw unterwegs:

   - Machen Sie ruhig mal einen Sehtest. Das Sehen im Dunkeln lässt 
     im Alter nach. Dies geschieht "schleichend", so dass Sie dies 
     erst durch einen Sehtest, z.B. beim Optiker, feststellen.
   - Reinigen Sie Ihre Scheiben nicht nur von außen, sondern auch von
     innen.
   - Kontrollieren Sie Ihr Scheibenwischwasser regelmäßig.
   - Überprüfen Sie den Zustand der Scheibenwischer - auch hinten. 
     Bei Verschleiß wechseln.
   - Machen Sie sich mit Ihrer Lüftung im Fahrzeug vertraut, damit 
     Sie Ihre Scheiben schnell frei bekommen und auch freihalten 
     können.
   - Machen Sie regelmäßig einen Lichttest, damit Ihre Scheinwerfer 
     immer richtig eingestellt sind (Blendgefahr für den 
     Gegenverkehr).
   - Reinigen Sie Ihre Scheinwerfer regelmäßig, damit die volle 
     Leuchtkraft erhalten bleibt. Denken Sie auch an Ihr 
     Fahrzeugheck.
   - Machen Sie sich mit dem Lichtsystem Ihres Fahrzeuges vertraut 
     (Automatisches Auf-Abblenden, Höhenregulierung, etc.). Denken 
     Sie daran, dass das Tagfahrlicht kein Ersatz für das 
     Abblendlicht ist. In der Dämmerung ist Ihr Fahrzeug von vorne 
     eventuell noch wahrnehmbar, Ihr Fahrzeugheck aber in der Regel 
     unbeleuchtet.

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka

Original-Content von: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Weitere Meldungen: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz