Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
LKA-RP: Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnen vor betrügerischen Inkasso-Schreiben
Mainz (ots)
Aktuell befinden sich landesweit zahlreiche Schreiben eines vermeintlichen Inkasso-Unternehmens im Umlauf. Die Betroffenen werden auf angeblich ausstehende Zahlungen hingewiesen und aufgefordert, einen bestimmten Betrag zu überweisen.
In dem vorliegenden Fall erhielten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger ein Schreiben einer Person, die sich als Rechtsanwalt des Inkasso-Unternehmens "Inkasso Hauptzentrale Frankfurt/Köln" ausgab. Darin wurden sie aufgefordert, mittels eines beigefügten Zahlscheins Geld auf ein ausländisches Bankkonto zu überweisen. Wohin das Geld überwiesen werden soll, erkennt man an der Länderkennung der IBAN, den ersten beiden Großbuchstaben.
Als Grund der Forderung wird ein Dienstleistungsvertrag unter dem Titel "Deutsche Jackpot Lotto 6-49" angeführt, zu dem sich die Empfänger der Schreiben im Vorfeld telefonisch angemeldet hätten. Die daraus resultierenden Kosten wären nicht beglichen worden. Es ist zu erwarten, dass auch weiterhin Haushalte derartige Schreiben mit Zahlungsaufforderungen erhalten werden.
Daher warnt das Landeskriminalamt zusammen mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor dieser Betrugsmasche und rät den Bürgerinnen und Bürgern:
- Prüfen Sie vor einer Überweisung die jeweilige Forderung auf Richtigkeit.
- Recherchieren Sie zu den jeweiligen Absenderfirmen und Kontoverbindungen.
- Informieren Sie sich bei der Verbraucherzentrale. - Die Verbraucherzentrale hat eine Liste mit bekannten unseriösen IBAN und Namen von betrügerischen Inkassounternehmen zusammengestellt. Diese ist auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zu finden unter: - www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/schwarzliste-inkasso
- Empfänger von Inkasso-Schreiben können generell auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.inkasso-check.de kostenlos überprüfen, ob eine Inkasso-Forderung zu Recht besteht und ob die Höhe der Kosten gerechtfertigt ist.
- Wenden Sie sich im Zweifel an Ihre örtliche Polizeidienststelle.
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