Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
LKA-RP: Weltfahrradtag am 3. Juni: LKA Rheinland-Pfalz sensibilisiert für ein rücksichts- und respektvolles Verkehrsverhalten gegenüber Radfahrenden
Mainz (ots)
Bei Autounfällen bleibt es glücklicherweise oft bei Blechschäden - auch, weil Autos eine Knautschzone haben, durch die die Insassen geschützt sind. Personen auf einem Fahrrad haben eine solche Knautschzone nicht, weshalb sie besonders gefährdet sind. Im vergangenen Jahr gab es in Rheinland-Pfalz 3.570 Unfälle mit Beteiligung eines Fahrrads. Dabei sind 12 Radfahrende tödlich verunglückt, 562 wurden schwer verletzt (Vergleich 2020: 4.023 Fahrradunfälle, dabei 672 Schwerverletzte, 14 Todesfälle). Die Polizei Rheinland-Pfalz sensibilisiert anlässlich des Weltfahrradtags am 3. Juni für ein rücksichts- und respektvolles Verkehrsverhalten gegenüber allen Radfahrenden, damit diese Zahlen sinken.
Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) appelliert an alle Autofahrenden:
- Halten Sie mindestens 1,50 Meter Abstand, wenn Sie an einer Person auf einem Fahrrad vorbeifahren; außerorts müssen es sogar zwei Meter sein. Ist das nicht möglich, müssen Sie mit dem Vorbeifahren warten. - Achten Sie beim Abbiegen besonders auf Radfahrende - auch auf jene, die in die gleiche Richtung geradeaus fahren und etwa zur selben Zeit die Abbiegestelle erreichen. - Achten Sie stets auf richtig eingestellte Außen- und Rückspiegel. Je besser sie eingestellt sind, desto kleiner ist der tote Winkel, in dem Radfahrende übersehen werden könnten. Vergessen sie trotzdem den Schulterblick nicht. - Halten Sie nicht auf Fahrradschutzstreifen (gestrichelte Linie). Es darf nur kurz darauf ausgewichen werden. Bei einem Radfahrstreifen (durchgezogene Linie) ist weder Parken, noch Halten oder Ausweichen erlaubt. - Passen Sie beim Öffnen der Autotür auf, damit kein Radfahrer mit der Tür zusammenstößt. Unser Tipp: Öffnen Sie die Fahrertür von innen mit der rechten Hand, damit sich der Oberkörper automatisch leicht in Richtung des nachfolgenden Verkehrs dreht.
Folgendes sollten Autofahrende außerdem beachten:
- Radfahrende sind nicht gezwungen auf einem Radweg zu fahren, sondern dürfen auch die Straße benutzen - außer, wenn die Benutzung durch eine entsprechende Beschilderung vorgeschrieben ist. - Auch Fahrradfahrende müssen einen Sicherheitsabstand zu am Fahrbahnrand parkenden Autos einhalten, weshalb sie vor allem bei Engstellen weit in der Mitte der Straße fahren müssen. - Bei einer roten Ampel dürfen Radfahrende wartende Autos rechts überholen, wenn genügend Platz dafür vorhanden ist - selbstverständlich mit angemessener Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht.
Darüber hinaus betont das LKA die Wichtigkeit, auf ein verkehrssicheres Zweirad zu achten. Dazu gehört auch eine funktionierende Beleuchtung, eine Klingel sowie vorgeschriebene Reflektoren. Zudem sollte ein Fahrradhelm getragen werden, um den Kopf bei einem Sturz vor Verletzungen zu schützen. Wie auch Autofahrende sollten fahrradfahrende Personen ebenfalls vorausschauend fahren und stets bremsbereit sein sowie auf den Konsum von Alkohol und Drogen verzichten. Die Nutzung eines Smartphones ist während dem Radfahren verboten.
Die Polizei Rheinland-Pfalz wünscht Ihnen eine gute und sichere Fahrt!
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