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Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

LKA-RP: Welttierschutztag am 4. Oktober - Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz informiert über illegalen Welpenhandel und mahnt zur Vorsicht beim Hundekauf

LKA-RP: Welttierschutztag am 4. Oktober - Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz informiert über illegalen Welpenhandel und mahnt zur Vorsicht beim Hundekauf
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Mainz (ots)

Dem Anblick niedlicher Hundewelpen können nur wenige widerstehen. Doch zum Welttierschutztag am 4. Oktober rät das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) zur Vorsicht, wenn man sich einen Hund anschaffen will. Das Geschäft mit Hundewelpen - und auch Katzenbabys - boomt und ist deshalb auch ein lukratives Geschäft für Kriminelle. Viele der im Internet oder anderswo angebotenen Tiere werden - meist im Ausland - unter schrecklisten Bedingungen gezüchtet. Bereits die Muttertiere werden häufig in dunklen Verschlägen ohne Auslauf gehalten, zu jeder Läufigkeit gedeckt, sind schlecht versorgt und ohne menschliche Ansprache. Die Welpen werden viel zu jung von der Mutter getrennt und für den Verkauf nach Deutschland und in andere westliche EU-Staaten transportiert. Die Hundewelpen sind oft so geschwächt und krank, dass sie schnell sterben oder eingeschläfert werden müssen. Andere Tiere werden angeboten, ohne dass es sie überhaupt gibt oder vor der Einreise müssen immense Tierarzt - und Transportkosten vorab beglichen werden. Wer aus Unwissenheit oder Mitleid ein solches Tier kauft, der unterstützt ein System, das potenzielle Käuferinnen und Käufer bewusst täuscht.

Ein typischer Fall sieht wie folgt aus:

Ein Interessent sieht auf einem Kleinanzeigenportal die Anzeige für einen Zwergspitzwelpen, welchen er seiner Freundin schenken will. Es erfolgt eine Kontaktaufnahme per E-Mail und man verabredet sich zur Übergabe des Welpen gegen Barzahlung von fast 1.500 Euro. Das Geschäft erfolgt auf offener Straße. Der Interessent sieht weder die Mutter des Welpen noch wo er aufgewachsen ist. Kurze Zeit später stellt sich heraus, dass der Welpe schwer krank ist. Er stirbt trotz einer Behandlung durch den Tierarzt. Der stellt fest, dass der Welpe - entgegen den Angaben im Inserat - weder geimpft noch gechipt war. Darüber hinaus war er jünger als acht Wochen und hätte noch seine Mutter gebraucht. Die Impfpässe sind gefälscht.

Um dabei mitzuhelfen, die kriminellen Machenschaften zu stoppen und ein Leiden der Tiere zu vermeiden, sollten Sie beim Hundekauf folgendes beachten:

   - Prüfen Sie Angaben in Verkaufsanzeigen kritisch und bestehen Sie
     auf einen Vor-Ort-Besuch beim Züchter. Alarmzeichen für 
     unseriöse Angebote sind unter anderem, wenn die Welpen nur 
     unzureichend beschrieben werden, Anbieter unter einem Pseudonym 
     auftreten, ein und derselbe Anbieter verschiedene Rassen im 
     Angebot hat oder eine Lieferung nach Hause angeboten wird.
   - Keine Hunde an zwielichtigen Orten wie Autobahnraststätten, 
     Hinterhöfen oder ähnlichen Orten kaufen. Man sollte nur bei 
     einem Züchter vor Ort kaufen. Ein guter Anbieter sollte sich 
     Zeit nehmen auf Fragen eingehen. Ein gutes Zeichen ist außerdem,
     wenn er weitere Besuche ermöglicht und Sie über die Entwicklung 
     des Welpen auf dem Laufenden hält.
   - Bestehen Sie auf einen Kaufvertrag. Diesen sollten Sie eingehend
     prüfen und/oder fachmännisch prüfen lassen, gerade wenn 
     Vorabzahlungen geleistet werden sollen. Im Kaufvertrag sollte 
     die Züchterin oder der Züchter namentlich benannt werden.
   - Achten Sie genau auf das Aussehen und Verhalten des Welpen und 
     lassen Sie sich das Muttertier zeigen. Machen Sie sich auch ein 
     Bild davon, wo und wie die Welpen aufwachsen. Junge Hunde 
     brauchen eine saubere und geeignete Umgebung.
   - Die Hunde dürfen erst im Alter von mindestens 8 Wochen abgegeben
     werden. Hunde, die aus dem EU-Ausland zum Handel nach 
     Deutschland verbracht werden, müssen mindestens 15 Wochen alt 
     sein.
   - Vor dem Kauf des Tieres sollte man den Hund einem Tierarzt 
     vorstellen oder sich Kopien tierärztlicher Atteste geben lassen.
   - Achten Sie auf notwendige Gesundheitsmaßnahmen wie Impfungen, 
     den aktuellen EU-Heimtierausweis, Chippen und rassespezifische 
     Voruntersuchungen.
   - Melden Sie unseriöse Züchterinnen und Züchter, illegale 
     Händlerinnen und Händler oder Vermittler beim Veterinäramt oder 
     der Polizei.
   - Sollten Sie Opfer eines Betrugs geworden sein, erstatten Sie 
     Anzeige bei der Polizei.

Das LKA rät außerdem, sich vor einem Kauf bei einem Tierschutzverein oder Tierheim zu informieren. Dort warten viele Tiere auf ein neues, liebevolles Zuhause.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf folgenden Internetseiten:

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/illegaler-welpenhandel.html

https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/illegaler-welpenhandel/

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-60010/60011
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka

Original-Content von: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz, übermittelt durch news aktuell

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