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LKA-RP: Rehkitzrettung: Fehlende Schutzmaßnahmen vor Mäharbeiten können strafbar sein

LKA-RP: Rehkitzrettung: Fehlende Schutzmaßnahmen vor Mäharbeiten können strafbar sein
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Mainz (ots)

Mit dem Frühjahr beginnt in Rheinland-Pfalz die Mähsaison - eine Zeit, in der viele Wildtiere, insbesondere Rehkitze, zur Welt kommen. Die jungen Tiere werden von ihren Müttern häufig in Wiesen abgelegt, wo sie sich bei Gefahr instinktiv ducken und regungslos verharren. Dies führt dazu, dass sie für Maschinenführer oft nicht erkennbar sind und durch Mähwerke schwer verletzt oder getötet werden. Auch Vögel, die zur Gattung der Bodenbrüterarten zählen und junge Feldhasen sind gefährdet.

Gemäß dem Tierschutzgesetz sowie dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund zu töten. Laut § 17 des Tierschutzgesetzes drohen bei Verstoß Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen. Die Rechtsprechung betrachtet das Mähen ohne Schutzmaßnahmen nicht als vernünftigen Grund. Daher liegt die Verantwortung für angemessene Schutzvorkehrungen beim mähenden Landwirt.

Viele Landwirte setzen bereits auf bewährte Methoden zur Rehkitzrettung. Zu diesen Maßnahmen gehören traditionelle Vergrämungsmethoden wie das Aufhängen von Luftballons, Blinklampen oder Kunststoffsäcken sowie das Absuchen der Flächen vor der Mahd. Eine zunehmend verbreitete und als besonders effektiv anerkannte Technik ist der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras, um Rehkitze aufzuspüren und in Sicherheit zu bringen.

Häufig arbeiten Landwirte, Jäger und freiwillige Helfer eng zusammen, um die Jungtiere während der Mähsaison zu schützen. Dabei werden die Kitze in Kisten oder Körben gesichert und nach der Mahd wieder freigelassen. Spaziergänger werden gebeten, aufgefundene Kitze oder Jungtiere in Behältern nicht zu beunruhigen oder eigenmächtig freizulassen, um die Tiere nicht erneut in Gefahr zu bringen. In Zweifelsfällen sollte der Jagdpächter kontaktiert werden.

Obwohl die Mehrheit der Landwirte verantwortungsbewusst handelt, kam es in Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr vereinzelt zu Fällen, in denen keine Vorsorgemaßnahmen getroffen wurden. In zwei Fällen wurden Geldstrafen in Höhe von 900 EUR und 2.400 EUR verhängt.

Das LKA Rheinland-Pfalz appelliert an alle Landwirte, Maschinenführer und beteiligten Akteure, die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Eine Liste von Drohnenpiloten zur Kitzrettung ist beispielsweise auf der Website des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz abrufbar.

Durch verantwortungsbewusstes Handeln kann das Leid vieler Jungtiere verhindert und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vermieden werden. Folgender Ratgeber der Deutschen Wildtier Stiftung soll Landwirten, Jägern und anderen Naturschützern eine Hilfe sein, um den Mähtod bei Wildtieren zu reduzieren:

https://publikationen.deutschewildtierstiftung.de/publikationen/wildtierschutz-bei-der-mahd/

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-60010/60012
E-Mail: LKA.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka

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