POL-MG: Verwaltungsgericht bestätigt Auflagen der Polizei vollumfänglich
Mönchengladbach (ots)
Wie gestern bereits berichtet, hat die Polizei Mönchengladbach vor dem Hintergrund der Geschehnisse der vergangenen Woche weitere Auflagen in Bezug auf die Demonstration des Bündnisses "Mönchengladbach steht auf" erteilt.
Gegen mehrere dieser Auflagen legte der Versammlungsanmelder Beschwerde beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein. Nach heutigem Bescheid durch selbiges wies das Gericht die Beschwerde ab und bestätigte somit die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit der Auflagen.
Konkret bedeutet dies unter anderem, dass
- der Demonstrationsweg nicht unmittelbar an der Moschee an der Mittelstraße vorbei führt,
- das Verwenden von Pyrotechnik nicht gestattet ist,
- die Versammlungsteilnehmer nicht wie geplant Kleidung, Mützen o.ä. tragen dürfen, die die Darstellung von Schweinen zum Inhalt haben und
- das geplante Grillen eines Spanferkels oder von erkennbaren Teilen eines Schweines auf dem Markplatz in Rheydt untersagt ist.
Ein Grillen im Rahmen der entsprechenden Sondernutzungsgenehmigung sowie der Ausschank von Getränken bleiben von diesem Verbot unberührt.
Die Polizei Mönchengladbach wird auch am morgigen Tag in Kontakt mit allen Anmeldern stehen und appelliert an alle jeweiligen Teilnehmer, sich friedlich zu versammeln und demokratische, rechtsstaatliche Mittel des Protestes zu wählen. (cw)
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