POL-HA: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft und Polizei Hagen nach erneutem Schlag gegen die organisierte Wirtschaftskriminalität - Objekte in mehreren Städten in NRW durchsucht
Hagen (ots)
Bereits im September 2018 kam es zu einem landesweiten Zugriff gegen Betreiber von Glückspielhallen. Nach einer technischen Manipulation von Spielautomaten entstand ein Steuerschaden in Millionenhöhe. Damals wurden mehrere Wohnungen, Firmen und Spielhallen durchsucht. Die Ermittler beschlagnahmten Vermögenswerte in zweistelliger Millionenhöhe. Darunter befanden sich mehrere hochwertige Fahrzeuge. Gegen drei Beschuldigte wurde damals Untersuchungshaft angeordnet. Der Haupttäter wurde vom Landgericht Hagen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Aufgrund intensiver Ermittlungen in diesem Verfahren, ergaben sich Hinweise auf weitere Manipulationen im erweiterten Familienumfeld der Spielhallenbetreiber. Die Staatsanwaltschaft leitete wegen des Verdachts auf illegale Verkürzung der Vergnügungssteuer und Verdachts auf Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ein neues Ermittlungsverfahren ein.
Am Donnerstagmorgen, 27.02.2020, kam es zu dem lange geplanten landesweiten Zugriff von über 150 Ermittlerinnen und Ermittlern der Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung und Polizei. In zahlreichen Städten (Gevelsberg, Sprockhövel, Schwelm, Ennepetal, Düsseldorf, Mettmann, Witten, Oberhausen) durchsuchten die Beamtinnen und Beamten Spielhallen, Privatwohnungen, eine Firma und eine Steuerfachkanzlei.
Gegen die Beschuldigten wird wegen des Verdachts der banden- und gewerbsmäßigen Fälschung technischer Aufzeichnungen und der bandenmäßigen Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall ermittelt.
Insgesamt wurden 16 Objekte im Verlauf des Einsatzes durchsucht. Hierbei konnte eine größere Bargeldsumme, lagernd in Kunststoffkisten, beschlagnahmt werden. Ebenfalls stellten die Ermittler drei Fahrzeuge (BMW, Mercedes, Audi) sicher.
Die Durchsuchungs- und Auswertemaßnahmen dauern derzeit noch an. Die Ergebnisse werden nach Abschluss der ersten Ermittlungen zeitnah bekannt gegeben. Es wird darum gebeten, bis dahin von weiteren Presseanfragen abzusehen.
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