POL-HA: Präventionshinweise zum Behördenschwerpunkt sexueller Missbrauch von Kindern- und Jugendlichen: Sichere Nutzung digitaler Medien
Hagen (ots)
Die tägliche Nutzung von digitalen Endgeräten und des Internets gehört für die meisten Menschen unserer Gesellschaft zum Alltag - so auch bei Kindern und Jugendlichen. Besonders beliebt und täglich genutzt werden Messenger-Dienste wie WhatsApp, Telegram und die Social Media Plattformen Instagram, TikTok und Snapchat. Neben den positiven Effekten, wie beispielsweise der Förderung der individuellen Identitätsbildung, der Schaffung neuer Beziehungen, dem Ausprobieren der eigenen Kreativität oder einer erlebten Gruppenzugehörigkeit, lauern auf der anderen Seite jedoch auch Gefahren, auf die die jungen Nutzerinnen und Nutzer vorbereitet werden müssen. "Hierbei ist es wichtig, dass Eltern diese Risiken kennen und ihre Kinder altersgerecht informieren und begleiten", so Claudia Dahmen von der Polizei Hagen.
Junge Menschen können im Netz nicht nur (sexuelle) Belästigungen, Hasskommentare, Cybermobbing und Fake News (Falschinformationen) erleben. Möglicherweise werden sie auch mit Pornographie, Gewaltdarstellungen, Kriegshandlungen oder anderen Themen konfrontiert.
"Kinder und Jugendliche im Vorfeld darauf aufmerksam zu machen und sie auf ihren Wegen in der digitalen Welt zu begleiten, zu stärken und ihnen "Werkzeuge" an die Hand zu geben, mit dem Gesehenen und Erlebten umgehen zu können, ist aus polizeilicher Sicht Grundvoraussetzung für eine sicherere Nutzung der sozialen Medien", so die Kriminalhauptkommissarin.
Die jungen Userinnen und User können aber nicht nur zum digitalen bzw. realen Opfer, sondern auch zur Täterin/zum Täter werden. Das Versenden von Bildern, Videos oder Kommentaren etc. erfüllt in manchen Fällen verschiedene Straftatbestände und wird - auch bei strafunmündigen Kindern unter 14 Jahren - zur Anzeige gebracht. Neben strafrechtlichen Konsequenzen ab dem 14. Lebensjahr können auch - bei Jüngeren - zivilrechtliche Ansprüche die Folge sein, wenn es beispielsweise um die Verbreitung nicht genehmigter Bilder etc. geht. Auch das Versenden eigener Bild- und Videodateien, die den Straftatbestand der Kinderpornographie erfüllen, hat Konsequenzen.
"Es kommt immer wieder vor, dass Kinder und Jugendliche aus der eigenen Motivation heraus von sich Nacktaufnahmen anfertigen und diese über Messenger-Dienste versenden", schildert Claudia Dahmen. Ihr ist es ein großes Anliegen Eltern, Kinder und Jugendliche dafür zu sensibilisieren, achtsam mit ihren Daten, ihren Posts und ihren digitalen Spuren, die sie im Netz hinterlassen, umzugehen. Auch das Weiterleiten von Memes, Bildern, Videos oder Gifs etc. kann eine Straftat sein; dessen müssen sich auch Kinder und Jugendliche bewusst sein.
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