POL-OH: Sattelzug mit Schlagseite auf der A5 bei Homberg
Ohm - 22.000 Liter Motoröl auf beschädigtem Sattelanhänger verrutscht
Hersfeld/Rotenburg (ots)
Vogelsbergkreis, Gemünden (Felda) - Am Mittwoch, 16.12.2020, gegen 11:30 Uhr, stellte eine Streife der spezialisierten Schwerverkehrsüberwachung der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld, auf der Autobahn A5, zwischen den Anschlussstellen Homberg / Ohm und Alsfeld - West einen Sattelzug mit Planenaufbau fest, der sich während der Fahrt deutlich erkennbar nach rechts neigte und sich zudem in einem augenscheinlich schlechten technischen Zustand befand.
Die Ursache des Schrägstandes konnte bei einer nachfolgenden Kontrolle auf dem BAB-Parkplatz "Krachgarten", Gemarkung Gemünden (Felda) - Ehringshausen, schnell gefunden werden. Bereits beim Herantreten an die Fahrzeugkombination war den Beamten aufgefallen, dass auf der rechten Seite des Anhängers ein deutlich zu kleines Rad montiert war. Nach Öffnung der seitlichen Schiebeplanen des Aufliegers bot sich den routinierten Kontroll-Beamten der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld ein erschreckendes Bild. Die Ladung bestand aus etwa 22.000 Litern Motoröl in unterschiedlichen Gebinden, die nach Serbien befördert werden sollten. Aufgrund der Beladeart, der Ladungssicherung und des technischen Zustandes der Aufbauten des Transportfahrzeuges erschien es zum Kontrollzeitpunkt nahezu unmöglich, dass dieser Transport im vorgefundenen Zustand sein Ziel jemals erreicht hätte. Ein größerer Teil der Ladung war wegen mangelhafter Sicherung auf dem Anhänger bereits nach rechts verrutscht und hatte damit die Schieflage des Sattelzuges zumindest mitverursacht. Das beförderte Motoröl befand sich überwiegend in Metallfässern, die auf mehreren Einweg-Paletten standen und unsachgemäß mit einer Folie umwickelt waren. Die restlichen Schmierstoffe waren in Kunststofftanks mit Rohrrahmen und in Kunststoffkanistern abgefüllt, die in Pappkartons verpackt waren. Alle diese Öl-Behälter hatten die Gemeinsamkeit, wegen ihrer fehlenden Formstabilität und fehlenden Befestigungsmöglichkeiten für Zurrmittel, nicht durch herkömmliche Spanngurte oder andere Ladungssicherungshilfsmittel auf dem Sattelauflieger gesichert werden zu können. Deshalb hätte hier nur eine formschlüssige Heranladung der Ladegüter an ausreichend dimensionierte und technisch intakte Fahrzeugaufbauten zu einer vorschriftsmäßigen Ladungssicherung führen können. Es lag jedoch weder eine formschlüssige Beladung vor, noch waren die Aufbauten des Sattelanhängers technisch intakt. Der in die Jahre gekommene Auflieger war an mehreren Stellen beschädigt, verbogen und stark verrostet.
Verschärfend wirkte sich bei diesem Transport die Beladeart aus. Es waren weder verkehrssichere Ladeeinheiten gebildet worden, noch wären die versuchten Ladungssicherungsmethoden auch nur annähernd zielführend gewesen. Die Gesamtladung passte nicht in eine Ladeebene auf den Transport-Anhänger, deshalb war eine ungeeignete Konstruktion aus Paletten versucht worden, um die oben geladenen Fässer während der Fahrt wenigstens etwas zu sichern. Die zur Ladungssicherung verwendeten Spanngurte waren fast vollständig beschädigt und damit nicht mehr einsatzfähig. Schon bei einem plötzlichen Ausweichmanöver oder bei einer Vollbremsung des Sattelzuges, hätte es zum Ladungsverlust kommen können. Bei der beförderten Ladung, handelsüblichem Motoröl, handelte es sich zunächst nicht um Gefahrgut, obwohl man dies durchaus denken könnte. Schließlich geht von diesem Ladegut eine erhebliche Umweltgefährdung, insbesondere für Gewässer und Wasserorganismen, aus. Ungebrauchtes Motoröl ist zwar nicht als giftig gekennzeichnet, gelangt es aber in menschliche oder tierische Körper, kann es sich sehr wohl giftig auswirken. Von dem hier kontrollierten Sattelzug gingen also nicht nur unmittelbare Gefahren für die Verkehrssicherheit aus, sondern auch Gefahren für die Umwelt und für Mensch und Tier. Konfrontiert mit der Gefährlichkeit seines Handelns, zeigte sich der 41-jährige Fahrer des kontrollierten Gespanns aus Serbien unbeeindruckt. Für ihn waren "Ladung und Technik ok". Den rechts am Sattelauflieger auf der mittleren Achse montierten, völlig unterdimensionierten und überalterten Reifen, erklärte der Fahrer damit, dass er bewusst auf die Montage des passenden Ersatzreifens verzichtet hätte, da dieser ja völlig abgefahren und verkehrsunsicher gewesen sei. Der Transportunternehmer habe ihm keinen vernünftigen Ersatzreifen für den Anhänger bereitgestellt. Das montierte Rad sei an sich zwar für die Sattelzugmaschine bestimmt gewesen, passe aber doch auch gut auf den Anhänger. Schließlich schleife die Felge nicht einmal am Bremssattel, so der Fahrer abschließend.
Dieser Argumentation schlossen sich die Autobahnpolizisten aus Bad Hersfeld allerdings nicht an. Die Weiterfahrt wurde untersagt, eine vollständige Entladung und eine technische Instandsetzung am Kontrollort wurden angeordnet.
Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Gegen den Halterverantwortlichen aus Serbien wurde darüber hinaus bei der Bußgeldstelle in Kassel, ein Verfahren zur Vermögensabschöpfung durch Bußgeldanpassung angeregt. Wegen der Disponierung des beschädigten und für das beförderte Ladegut völlig ungeeigneten Sattelzuges, kann durch die Bußgeldstelle im vorliegenden Fall ein Bußgeld von bis zu 3.500 Euro für den Transportunternehmer verhängt werden. Die Kosten für die Umladung und das Ersatzfahrzeug sind darin nicht enthalten.
Bleibt zu hoffen, dass der Transportunternehmer durch diese Erfahrung künftig verantwortungsbewusster werden wird.
Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld, Mario Döring, PHK
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