POL-OH: Schwerverkehrskontrollen der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld
Hersfeld-Rotenburg (ots)
1. Sattelzug beförderte auf der Autobahn 140 Ferkel mehr als erlaubt, Tiere hatten deutlich zu wenig Platz im Tiertransporter
Neuenstein (Hersfeld-Rotenburg). Beamte der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld stellten bei der Kontrolle eines Tiertransportes an der A 7 ernsthafte Verstöße gegen die Tiertransportvorschriften fest.
In der Steigungsstrecke der sogenannten Pommer-Südrampe der Autobahn 7, zwischen den Anschlussstellen Bad Hersfeld-West und Homberg/Efze, geriet am Montagvormittag (10.01.) ein Tiertransport-Sattelzug in den Fokus der Beamten der Schwerverkehrsüberwachung der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld.
Wie sich bei der anschließenden Kontrolle auf dem Parkplatz "Fuchsrain" herausstellte, war der angehaltene Sattelzug in vier Ladeebenen übereinander mit insgesamt 740 Ferkeln beladen, die in den Gewichtsbereich bis 30 kg einzuordnen waren. Das durchschnittliche Einzelgewicht spielt bei der gewerblichen Beförderung von Nutztieren eine entscheidende Rolle. Anhand dessen bemisst sich die seitens des Beförderers während des Transportes zur Verfügung zu stellende Mindestladefläche pro Tier. Während nach der in Deutschland gültigen Tierschutztransportverordnung für ein Ferkel mit bis zu 25 kg Lebendgewicht während der Beförderung eine sogenannte "Mindestbodenstellfläche" von 0,18 m² zur Verfügung gestellt werden muss, liegt der Platzbedarf für Ferkel mit bis zu 30 kg Gewicht bei 0,21 m². Bei dem hier beanstandeten Transport hatten die Ferkel pro Tier hingegen nur 0,17 m² Bodenfläche zur Verfügung. Dies wäre für Ferkel bis 20 kg Einzelgewicht zulässig gewesen, nicht aber für die hier beförderten Ferkel zwischen 25 und 30 kg. Anstatt der hier transportierten 740 Ferkel hätten deshalb auf dem verwendeten Sattelanhänger nur 600 Ferkel dieser Gewichtskategorie befördert werden dürfen. Hieraus resultierend war auch die höchstzulässige Gruppengröße während des Transports, die bei maximal 35 solcher Ferkel liegt, teilweise erheblich überschritten. Auch die zulässige Gesamtmasse des Sattelzuges von 40 Tonnen wurde dadurch nicht eingehalten.
Es handelte sich um einen innerdeutschen Transport mit einer Fahrtstrecke von insgesamt etwa 350 km. Geladen worden war in einem Erzeugerbetrieb im Ilm-Kreis in Thüringen, von wo aus die Ferkel zu einem Mastbetrieb in den Landkreis Warendorf in Nordrhein-Westfalen gebracht werden sollten. Der Kontrollort befand sich etwa in der Mitte des geplanten Fahrtweges, deshalb kam eine Anordnung zur Rückkehr an die Verladestelle mit Teilentladung für die Kontrollbeamten hier als Problemlösung nicht in Frage. Ebenso war eine teilweise Umladung am Kontrollort, mit gleichzeitiger Reduzierung der jeweiligen Gruppengrößen auf die vorgeschrieben 35 Ferkel, besonders wegen der am Kontrollort herrschenden Außentemperaturen um den Gefrierpunkt, keine Option.
Gemäß bestehender Absprachen mit der zuständigen Kreisveterinärbehörde wurde aus Gründen des Tierwohls entschieden, den Transport zu seinem Ziel weiterfahren zu lassen, weil dies im vorliegenden Fall den geringstmöglichen Eingriff für die Tiere bedeutete.
Die getroffenen Feststellungen werden nun an das Kreisveterinäramt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg weitergeleitet, das als zuständige Verfolgungsbehörde für derartige Verstöße gegen die Tiertransportvorschriften die jeweiligen Verantwortlichen entsprechend sanktionieren kann.
2. Polizeistopp für zwei Großraumtransporte an der Rastanlage Pfefferhöhe
Alsfeld (Vogelsbergkreis). Beamte der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld mussten in den Mittagsstunden des Montags (10.01.) gleich zwei Großraumtransporten die Weiterfahrt untersagen.
Eine Streife der Schwerverkehrsüberwachung war gerade damit beschäftigt, auf den Lkw-Parkplätzen einer Tank- und Rastanlage auf der A 5 einem Großraumtransport aus Polen die Weiterfahrt zu untersagen. Dieser war zuvor auf der Autobahn in Fahrtrichtung Norden, zwischen den Anschlussstellen Homberg (Ohm) und Alsfeld-West, vorschriftswidrig ohne Begleitfahrzeug unterwegs gewesen. Der mit einem fabrikneuen Mähdrescher und Zubehör beladene Sattelzug mit Teleskopanhänger war nicht nur wegen seiner erheblichen Überbreite und Überlänge auffällig geworden, sondern vor allem deshalb, weil er damit im zweispurigen Bereich der Autobahn einen anderen Lkw mit überhöhter Geschwindigkeit überholt hatte.
Während der polizeilichen Maßnahme fuhr dann allerdings ein weiterer Großraumtransport auf die Rastanlage Pfefferhöhe, wie er selbst den erfahrenen Autobahnpolizisten in dieser Form noch nicht untergekommen war. Ein überlanger Lastzug aus dem Kreis Soest in Nordrhein-Westfalen hatte auf der Ladefläche seines Anhängers ein etwa 10 x 2,5 Meter messendes Stahl-Schiebetor stehend verladen, das sich während der Fahrt auf der Ladefläche sichtbar bewegte und gleichzeitig nach vorne deutlich über den Anhänger hinausragte. Der Lastzug wurde durch die Polizei deshalb umgehend am Parkplatzrand kontrolliert. Wegen der bestehenden Überlänge konnte mit diesem Gespann in den normalen Lkw-Parkbuchten der Rastanlage nicht geparkt werden.
Schnell stellte sich heraus, dass die verwendete Transportfahrzeugkombination für das beförderte Metalltor völlig ungeeignet war. Wegen des enormen Überhanges der Ladung nach vorne, mussten die hinteren Bordwände des LKW vor Fahrtbeginn demontiert werden. Das auf nur einem einzigen schmalen Metallfuß stehende und in sich flexibel gelagerte Schiebetor war mittels beschädigten Gurten auf ungeeignete Art zu sichern versucht worden und konnte deshalb auf dem Anhänger von Hand hin und her bewegt werden. Es bestand damit, neben der Gefahr eines Ladungsverlustes, gleichzeitig, wegen des großen Ladungsüberhanges nach vorne, eine hohe Gefährdung des Gegenverkehrs bei Kurvenfahrten außerhalb der Autobahnen. Wie sich zudem herausstellte, verfügte der 46-jährige Fahrer aus Rumänien auch nicht über die für diesen Transport gesetzlich vorgeschriebene Berufskraftfahrerqualifikation. Auch hier hieß es deshalb: Zwangspause mit Polizei-Sicherungskralle.
Beiden Transporten konnte am Folgetag die Weiterfahrt gestattet werden. Dem Ersten, weil das Begleitfahrzeug eingetroffen war, dem Zweiten, weil er mit einem Autokran entladen worden war. Das Tor ging nun liegend auf einem geeigneten Tieflader auf die Weiterreise. Auch der Mähdrescher konnte jetzt mit der vorgeschriebenen Begleitung weiterbefördert werden.
Natürlich hat die Autobahnpolizei gegen die verantwortlichen Fahrer und Transportunternehmer Bußgeldverfahren eingeleitet. Dreistellige Bußgeldbeträge und Punkteeinträge im Fahreignungsregister in Flensburg sind zu erwarten.
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