POL-OF: Ermittlungen wegen verdächtigem Ansprechen von Kindern: Kripo gibt Tipps
Rödermark / Ober-Roden (ots)
(cb) Der Polizei liegen derzeit mehrere Mitteilungen über einen Mann vor, der Kinder im Bereich der Trinkbornschule in Ober-Roden angesprochen haben soll. Die bei der Polizei gemeldeten Vorfälle ereigneten sich am Donnerstag (23. Januar) in Höhe der Trinkbornschule und am darauffolgenden Tag, gegen 10.45 Uhr, im Bereich der Schule. Hierbei soll einem neunjährigen Kind ein Stift angeboten worden sein. Das Kind reagierte jedoch richtig und informierte sofort das Schulpersonal.
Ebenfalls am Freitag, gegen 14.20 Uhr, soll derselbe Mann auf dem Schulhof der Trinkbornschule gewesen sein und mehrere Kinder angesprochen haben. Alle Schüler haben auch in dieser Situation richtig gehandelt und sich an das Betreuungspersonal gewandt.
Im Zuge der Ermittlungen konnte eine männliche Person im Nahbereich der Schule festgestellt werden, auf die die Personenbeschreibung passte. Derzeit liegen keine Hinweise auf eine Straftat vor. Die Polizei, die dem Mann entsprechende Verhaltenshinweise gab, hat die Sache weiter im Blick und steht im engen Austausch mit der Schulleitung sowie dem zuständigen Schulamt.
Die Ermittler erhielten im Zuge dessen Kenntnis darüber, dass die geschilderten Vorfälle auch bereits über Messenger-Dienste weiterverbreitet wurden. Dabei wurden auch Bilder einer männlichen Person und eine Verbindung zu den verschiedenen Vorfällen hergestellt. Grundsätzlich empfiehlt die Polizei, die Weitergabe von Informationen, insbesondere im Netz, sorgfältig zu prüfen. Ein gut gemeinter Post als Warnung ist schnell geteilt, dann aber nicht mehr einzufangen. Das Teilen unbestätigter Informationen kann zu Missverständnissen, Fehlinformationen und auch Spekulationen führen. "Das kann darüber hinaus auch erhebliche Folgen für diejenige Person nach sich ziehen, insbesondere wenn die polizeilichen Ermittlungen ergeben, dass die Person oder das Fahrzeug mit einem bestimmten Fall gar nichts zu tun hat oder sich die Vorwürfe nicht bestätigen", ergänzt Polizei-Pressesprecher Thomas Leipold. Er betont, dass Meldungen über verdächtiges Ansprechen von Kindern in jedem Fall umgehend und auch sehr akribisch nachgegangen wird.
Die Polizei gibt in dem Zusammenhang allgemeine Tipps:
Es ist völlig verständlich, dass Sie sich Gedanken um Ihre Kinder machen und aufgrund der Meldungen vielleicht auch verunsichert sind. Die Polizei bittet Sie jedoch im Interesse der Kinder, Ruhe zu bewahren und vor allem, Ihre Kinder und andere nicht zu verängstigen.
Diese Verhaltenstipps können Sie Ihren Kindern geben, ohne sie einzuschüchtern:
- Lass dich nicht durch ein Versprechen (z. B. Tierbabys, Süßigkeiten, Geschenke, PC-Spiele) in ein Auto oder an einen anderen Ort locken.
- Sage laut und deutlich was Du nicht willst! Du darfst auch fremden Leuten gegenüber "Nein" sagen.
- Vertraue deinem Gefühl, wenn dir etwas bedrohlich vorkommt. Wirst du von einer Person bedrängt, laufe sofort weg und schreie laut. Weglaufen ist dabei nicht feige.
- Gehe mit Freunden oder Klassenkameraden zusammen. Gemeinsam seid Ihr stark und die Wege sind sicherer!
- Benutze möglichst immer die gleichen Wege. So kennst Du Dich gut aus und weißt, wo Du im Notfall Hilfe finden kannst!
- Sprich andere Erwachsene an und fordere Hilfe ein, z. B. die Polizei über den Notruf 110. Alarmiere selbst die Polizei über den Notruf 110, wenn dies in der Situation gefahrlos möglich ist (das geht auch ohne Guthaben auf der Handykarte oder der Smartwatch)
- Wenn Dir auf dem Schulweg etwas verdächtig vorgekommen ist, solltest Du es sofort Deinen Lehrern und Deinen Eltern erzählen!
- Halte Dich an Absprachen mit Deinen Eltern und sei möglichst pünktlich, damit Deine Eltern wissen, dass sie sich auf Dich verlassen können und sich keine unnötigen Sorgen machen.
Was sie als Eltern selbst tun können:
- Sprechen Sie regelmäßig mit Ihrem Kind über das Thema.
- Sofern Sie Fahrgemeinschaften haben: Vereinbaren Sie mit anderen Eltern genau, wer Ihr Kind aus Schule oder Kindergarten abholen darf. Ihr Kind sollte wissen, dass es nur mit diesem Personenkreis mitgehen oder mitfahren darf - ohne Ausnahme. Ein vereinbartes Code-Wort kann zusätzliche Sicherheit schaffen.
- Es beruhigt Sie möglicherweise, Ihre Kinder in der nächsten Zeit auf ihren Wegen zu begleiten. Im Sinne der Selbstständigkeit der Kinder sollte dies jedoch nur eine vorübergehende Maßnahme sein.
Offenbach 31.01.2025, Pressestelle, Claudia Benneckenstein
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