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Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Marburg-Biedenkopf

POL-MR: Mehr als 40 Kilo Tabak sichergestellt - Zahlreiche Verfahren eingeleitet - Gaststättenkontrollen durch Polizei, Ordnungsamt, Hauptzollamt

Marburg-Biedenkopf (ots)

Stadtallendorf/Marburg

In jeder der am Samstag, 23. Juli, kontrollierten fünf Gaststätten fanden die Ermittler der BAO Spektrum, des Hauptzollamtes Gießen und des Ordnungsamts Gründe für Beanstandungen. Unter dem Strich stehen die Sicherstellung von insgesamt über 40 Kilogramm an der Steuer vorbeigeführten Sisha-Tabaks, entsprechend eingeleitete Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, sowie diverse Anzeigen wegen verschiedener Verstöße gegen Gewerbe- und Sicherheitsbestimmungen. Die Überprüfung der Einhaltung von arbeitsrechtlichen Bedingungen bzw. zur Ausübung etwaiger Schwarzarbeit dauert derzeit noch an. Betroffen von den Kontrollen waren vier Betriebe in Stadtallendorf und einer in Marburg. Es kam durch die Kontrolle zu keinen unmittelbaren Schließungen der Gaststätten.

Die BAO Spektrum

Das Polizeipräsidium Mittelhessen hatte im Jahr 2021 nach immer wieder eingehenden Hinweisen auf einen Zusammenhang zwischen Wettbüros und Spielhallen mit kriminellem Handeln (z.B. illegalem Glücksspiel, Steuervergehen, Inverkehrbringen von Falschgeld; Schwarzarbeit) das Projekt "Spektrum" gestartet. Das Projekt war zunächst begrenzt auf die Polizeidirektion Gießen, jedoch in kurzer Zeit so erfolgreich, dass eine Ausweitung auf alle anderen Polizeidirektionen des Präsidiums erfolgte. Als "Besonderen Aufbauorganisation" (BAO) der Kriminaldirektion des Polizeipräsidiums Mittelhessen arbeitet die BAO Spektrum seit 01. Juli 2021. Bis heute gab es in allen Landkreisen des Polizeipräsidiums eine Vielzahl von Kontrollen mit Sicherstellungen von illegal betriebenen Spielgeräten und Wettterminals. "Ein solches Gerät macht im Jahr mehrere Zehntausend Euro Umsatz. 2021 haben wir Dutzende davon sichergestellt. Wir haben darüber hinaus zum Teil gravierende Verstöße festgestellt, etwa zoll-, steuer- und baurechtliche Verstöße. Immer arbeiten wir eng mit anderen Behörden, wie dem Zoll, dem Regierungspräsidium und der Stadt zusammen" so Polizeipräsident Bernd Paul.

Der Paragraf 284 des Strafgesetzbuches stellt das unerlaubte Veranstalten eines Glücksspiels unter Strafe, der Paragraf 285 die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel. Das erste Vergehen führt zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, wobei sich der Strafahmen z.B. bei gewerbsmäßigem Handeln auf eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren erweitert. Die Beteiligung führt zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten. Die beim Glücksspiel verwandten Geräte oder etwaiges Geld unterliegen der Einziehung. Die strafrechtlichen sind unabhängig von etwaigen gewerberechtlichen Konsequenzen.

Martin Ahlich

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