POL-RZ: Großkontrolle auf dem Rastplatz Gudow
Ratzeburg (ots)
25. März 2019 - Kreis Herzogtum Lauenburg - 23.03.2019 - BAB 24, Rastplatz Gudow
Am Freitag, 23.03.2019, führte das Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Ratzeburg auf der Bundesautobahn 24 eine Großkontrolle durch. In Fahrtrichtung Berlin wurde in der Zeit von 12 bis 18 Uhr der Schwerlast- / Güterkraftverkehr überwacht. Hieran waren auch das Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Scharbeutz, das Polizeirevier Schwarzenbek sowie der Schwerlasttrupp der 1. Einsatzhundertschaft aus Eutin beteiligt.
Insgesamt wurden 49 Fahrzeuge / Fahrzeugkombinationen angehalten. Hiervon wurden 32 Fahrzeuge beanstandet. 21 Fahrzeugführern musste die Weiterfahrt untersagt werden.
Die Beamten registrierten 25 Verstöße wegen Überladung. Ein Klein-Lkw war mit fünf Paletten Knoblauchpulver beladen. Sein Gesamtgewicht betrug 5180 kg bei erlaubten 3500 kg. Sein Ladungsgewicht war dreimal so hoch, wie die mögliche erlaubte Zuladung des Lkw. Zudem bestand der Verdacht, dass der 26-jährige Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln fuhr. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen.
Ein Lkw mit Anhänger aus Osteuropa transportierte einen Mähdrescher. Die festgestellte Höhe betrug 4,34 m und lag damit deutlich über der zulässigen Höhe von vier Metern. Ein Lastzug für den Transport von PKW war deutlich zu lang. Ein weiterer Lkw-Fahrer bediente rechtswidrig sein Smartphone während der Fahrt.
Bei insgesamt vier Fahrzeugführern bestand der Verdacht, unter Drogeneinfluss gefahren zu sein. Einer dieser Fahrer legte den Beamten einen gefälschten polnischen Führerschein vor. Ein anderer Fahrzeugführer und sein Beifahrer waren zum Zeitpunkt der Kontrolle noch im Besitz von Marihuana. Gegen sie wurden Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gefertigt.
Zwei andere Fahrzeugführer müssen sich für das Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Bei einem LKW-Fahrer wurden Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeitvorschriften festgestellt.
Fahrzeugführer ohne festen Wohnsitz in Deutschland mussten Verwarnungsgelder und Sicherheitsleistung gleich vor Ort bezahlen.
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