POL-RZ: Mehrere Drogenfahrten und weitere Delikte
Ratzeburg (ots)
29. Oktober 2020 | Kreis Herzogtum Lauenburg - 28.10.2020 - BAB 24
Gestern, zwischen 13:00 Uhr und 21:00 Uhr führten acht Beamte des Polizei Autobahn- und Bezirksrevieres Ratzeburg diverse Verkehrskontrollen entlang der Anschlussstellen an der BAB 24 durch. Dabei zogen sie vier Fahrzeugführer aus dem Verkehr, die unter dem Einfluss von Drogen stehend unterwegs waren.
Um 14:30 Uhr stoppten die Beamten einen Fiat Ducato in Glinde. Auffälligkeiten beim 33-jährige Fahrzeugführer deuteten auf einen möglichen Konsum von berauschenden Mitteln hin. Ein durchgeführter Drogenvortest verlief positiv auf THC. Zwar führte der Möllner sogenannten Clean Urin mit sich, dieser kam aber nicht zum Einsatz.
An der Anschlussstelle Schwarzenbek/Grande wurde gegen 15:40 Uhr ein Fahrer eines Lkw VW angehalten und kontrolliert. Ein Drogenvortest beim 25-jährigen Mecklenburger war nicht möglich, er räumte jedoch den täglichen Konsum von Kokain ein. Zudem hatte er auch ca. zwei Gramm Kokain bei sich. Dieses wurde sichergestellt.
Bei einer Kontrolle eines Wohnmobilfahrers an der Anschlussstelle Hornbek verlief ein Drogenvortest ebenfalls positiv auf THC.
Um 18:40 Uhr wurde der Fahrer eines VW Caddy an der Anschlussstelle Talkau kontrolliert. Ein Drogenkonsum wurde vom 26-jährigen Hamburger eingeräumt, sein Drogenvortest verlief auch positiv auf THC.
Alle vier Fahrzeugführer mussten sich einer Blutprobe unterziehen und durften ihre Fahrten erstmal nicht fortsetzen.
Bei einem 33-jährigen Hamburger wurden geringe Menge an Marihuana gefunden. Er wurde als Beifahrer an der Anschlussstelle Talkau gegen 18:55 Uhr kontrolliert.
Ein 22-jährigere ausländischer Fahrer eines Lkw konnte bei der Kontrolle gegen 20:45 Uhr keinen gültigen Führerschein vorweisen. Sein Fahrzeug blieb an der Anschlussstelle Talkau stehen. Ihn erwartet ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Führerschein.
Zudem stellten die Beamten diverse Fahrzeugführer fest, die während der Fahrt ihr Mobilfunkgerät benutzt hatten. Diese Fahrer müssen sich nun in einem Bußgeldverfahren verantworten, bei dem ein Punkt und eine Geldbuße von 100 Euro droht.
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