POL-RZ: Verkehrskontrollen in Lauenburg
Ratzeburg (ots)
20. März 2023 | Kreis Herzogtum Lauenburg - 17./18.03.2023 - Lauenburg
Die Polizeistation Lauenburg führte am 17.03.2023 in der Zeit 17.30 Uhr bis 01.00 Uhr (18.03.2023) mit sechs Beamten/innen Verkehrskontrollen in Lauenburg, an der B5, in der Hafenstraße, im Glüsinger Weg sowie in der Berliner Straße, durch.
Dabei wurden ca. 120 Fahrzeuge kontrolliert.
Es wurden einige Bußgeldverfahren eingeleitet, da Fahrzeugführer nicht angeschnallt unterwegs waren oder ihre mitgeführte Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert hatten. Bei fehlenden Papieren erhielten die Verkehrsteilnehmer Kontrollberichte und müssen nun in den nächsten Tagen diese bei einer Polizeidienststelle vorlegen.
Gegen 17.35 Uhr wurde ein 22-jähriger Mecklenburger mit einem Ford Transit kontrolliert. Dabei ergaben sich Anhaltspunkte auf einen möglichen Einfluss von Betäubungsmittel. Ein durchgeführter Drogenvortest verlief positiv auf THC. Er musste sich einer Blutprobenentnahme unterziehen und sein Fahrzeug stehenlassen.
Ein 38-jähriger Boizenburger legte bei seiner Kontrolle einen polnischen Führerschein vor. Dabei handelte es sich allerdings um eine Fälschung. Auch für ihn endete damit die Weiterfahrt. Er wird sich nun wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.
Mit 1,24 Promille endete die Fahrt eines 39-jährigen Renault-Fahrer aus Niedersachsen gegen 19.20 Uhr, in einer Kontrollstelle. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet.
Bei einem 31-jährigen Niedersachsen ergaben sich bei der Überprüfung seiner Fahrtüchtigkeit Hinweise auf einen Konsum von Betäubungsmittel. Der Peugeot-Fahrer musste eine Blutprobenentnahme über sich ergehen lassen, ein Drogenvortest verweigerte er. Auch für ihn endete die Fahrt in der Kontrollstelle.
Zu Guter Letzt legte ein 22-Jähriger Lauenburger den Beamten einen ausländischen Fahrerschein vor. Da er jedoch länger als 6 Monate in Deutschland wohnhaft ist, hätte er diesen bereits umschreiben lassen müssen. Somit fuhr er mit einem BMW in die Kontrollstelle ohne eine gültige Fahrerlaubnis. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.
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