POL-ESW: Betrügereien über "WhatsApp-Messenger" im Werra-Meißner-Kreis; Polizei gibt Tipps
Eschwege (ots)
Polizei Eschwege
In den vergangenen Tagen sind u.a. wieder zwei Fälle von Betrügereien mittels des Messenger-Dienstes "WhatsApp" bei der Polizei zur Anzeige gelangt. Während die Täter in einem Fall erfolgreich waren, blieb es im anderen Fall nur beim Versuch, weil der Schwindel durchschaut wurde.
>>>Betrug erfolgreich; Opfer überweist knapp 2500 Euro an unbekannte Betrüger
Betrügern auf den Leim gegangen ist ein 65-jähriger Mann aus Witzenhausen, der am Montagabend über den Messenger-Dienst "WhatsApp" kontaktiert wurde. In dem gegen 20.00 Uhr beginnenden Chatverlauf gaben sich die Betrüger als "Sohn" des Geschädigten aus, der angeblich sein Handy verloren habe. Da der Sohn nun auch nicht mehr in der Lage sei, Online-Banking auszuführen, wurde der 65-Jährige gebeten, eine Echtzeit-Überweisung auszuführen. Der Mann schöpfte offenbar keinen Verdacht und überwies dann letztlich knapp 2500 Euro auf ein Konto, dessen Daten die Täter ihm zuvor übermittelt hatten.
>>>58-jähriges Opfer fällt nicht auf Betrugsmasche herein
Ein gleichgelagerter Betrugsfall war bereits am 8. September im Versuchsstadium stecken geblieben und dann am vergangenen Wochenende zur Anzeige gelangt. In dem Fall hatte eine 58-jährige Frau aus Bad Sooden-Allendorf eine Geldforderung über "WhatsApp" in Höhe von knapp 2100 Euro eines ihrer "vermeintlichen" Kinder als Betrugsversuch entlarvt und war nicht weiter auf die Forderungen eingegangen, so dass hier kein Schaden zu beklagen ist.
In beiden Fällen hat die Kriminalpolizei in Eschwege jetzt die weiteren Ermittlungen übernommen.
Tipps zu der Betrugsmasche mittels "WhatsApp":
-Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon oder über Messenger-Dienste (WhatsApp o.ä.) als Verwandte oder Bekannte ausgeben, insbesondere dann, wenn mit der Kontaktaufnahme finanzielle Forderungen verknüpft sind.
-Seien Sie grundsätzlich misstrauisch gegenüber Geldforderungen egal, ob per Post, per E-Mail, Telefon oder Messenger-Dienste
-Lassen Sie sich von der Kontaktperson nicht bedrängen oder unter Druck setzen. Überprüfen Sie die Angaben und halten Sie insbesondere bei finanziellen Forderungen vorher mit Familienangehörigen Rücksprache.
-Der Hinweis auf ein kaputtes oder verlorenes Handy hat nicht zwangsläufig auch einen Wechsel der Rufnummer zur Folge. In aller Regel kann die bekannte Rufnummer behalten werden auch bei einem neuen Endgerät.
-Wenn Sie von Ihnen bekannten Personen unter einer unbekannten Nummer kontaktiert werden, speichern Sie die Nummer nicht automatisch ab
-Fragen Sie bei den Ihnen bekannten Personen (Tochter/ Sohn o.ä.) unter der alten bekannten Nummer nach
-Achten Sie auf die Sicherheitseinstellungen Ihrer Nachrichtendienste
-Informieren Sie Ihre (älteren) Angehörigen über die Betrugsmasche
-Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt: über die jeweilige Amtsleitung oder per Notrufnummer 110 und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
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