POL-ESW: Zwei Betrugsversuche per "WhatsApp"; Polizei gibt Tipps
Eschwege (ots)
Polizei Eschwege
Unbekannte Telefonbetrüger haben diese Woche wieder versucht, über den Messenger-Dienst "WhatsApp" und der in dem Zusammenhang bestehenden Betrugsmasche einen 71-jährigen Mann und eine 63-jährige Frau übers Ohr zu hauen und jeweils zu einer Überweisung eines 4-stelligen Geldbetrages zu bewegen. Beide Vorhaben scheiterten. In einem Fall war ein Bankmitarbeiter aufmerksam geworden und hatte rechtzeitig Alarm geschlagen.
>>>71-jähriges Opfer aus Hessisch Lichtenau
Die Betrüger gaben sich, wie bei dieser Masche üblich, gegenüber einem 71-Jährigen Mann aus Hessisch Lichtenau als Familienangehöriger aus, der nun ein neues Handy bzw. eine neue Mobilfunknummer habe. In dem Fall gaben die Betrüger vor, der Sohn des Opfers zu sein. Der 71-Jährige wurde gebeten für seinen angeblichen "Sohn" eine Zahlung zu veranlassen. Der Betrag, welchen der 71-Jährige auf ein unbekanntes Konto transferieren sollte, lag knapp unter 2000 Euro. Der 71-Jährige ging allerdings nicht auf die Forderung ein und erstattete Anzeige.
>>>63-jährige Frau überweist knapp 5000 Euro; Bankmitarbeiter wird hellhörig
Gleiches widerfuhr am Donnerstag einer 63-jährigen Frau aus dem Ringgau. Auch hier meldete sich der "angebliche" Sohn über den besagten Messenger-Dienst mit neuer Rufnummer bei der Frau und gab vor, dass er dringend eine Überweisung tätigen müsse. Die 63-Jährige, die zunächst keinen Verdacht schöpfte, überwies dann knapp 5000 Euro auf ein ausländisches Konto. Glücklicherweise nahm nach dem Überweisungsvorgang ein Mitarbeiter der betreffenden Bank sofort Kontakt zu der 63-Jährigen auf und bat darum, dass sich die Frau bei ihrem Sohn entsprechend rückversichern solle. Dabei kam dann ans Licht, dass hier in der Tat Betrüger am Werk gewesen waren. Die Überprüfung erfolgte zum Glück noch so zeitnah, dass die Bank die Überweisung rückgängig machen konnte und so letztlich kein Vermögensschaden zu beklagen war.
Tipps zur Betrugsmasche:
-Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon oder über Messenger-Dienste (WhatsApp o.ä.) als Verwandte oder Bekannte ausgeben, insbesondere dann, wenn mit der Kontaktaufnahme finanzielle Forderungen verknüpft sind.
-Seien Sie grundsätzlich misstrauisch gegenüber Geldforderungen egal, ob per Post, per E-Mail, Telefon oder Messenger-Dienste
-Lassen Sie sich von der Kontaktperson nicht bedrängen oder unter Druck setzen. Überprüfen Sie die Angaben und halten Sie insbesondere bei finanziellen Forderungen vorher mit Familienangehörigen Rücksprache.
-Der Hinweis auf ein kaputtes oder verlorenes Handy hat nicht zwangsläufig auch einen Wechsel der Rufnummer zur Folge. In aller Regel kann die bekannte Rufnummer behalten werden auch bei einem neuen Endgerät.
-Wenn Sie von Ihnen bekannten Personen unter einer unbekannten Nummer kontaktiert werden, speichern Sie die Nummer nicht automatisch ab
-Fragen Sie bei den Ihnen bekannten Personen (Tochter/ Sohn o.ä.) unter der alten bekannten Nummer nach
-Achten Sie auf die Sicherheitseinstellungen Ihrer Nachrichtendienste
-Informieren Sie Ihre (älteren) Angehörigen über die Betrugsmasche
-Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt: über die jeweilige Amtsleitung oder per Notrufnummer 110 und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
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