POL-ESW: Polizei im Werra-Meißner-Kreis registriert aktuell eine Welle von betrügerischen Schockanrufen und betrügerischen Mitteilungen über "WhatsApp"; die Polizei warnt und gibt Tipps zu den Betrugsmaschen
Eschwege (ots)
Wie die Polizei in Hessisch Lichtenau mitteilt, kommt es insbesondere im dortigen Zuständigkeitsbereich zu einem vermehrten Aufkommen betrügerischer Anrufe. Hintergrund dieser Anrufe sind im Wesentlichen die Betrugsmaschen, bei denen sich über den "WhatsApp"-Messenger-Dienst vermeintliche Angehörige melden und zu Geldüberweisungen auffordern. Zudem erfolgten auch mehrere sog. "Schockanrufe", wo sich ebenfalls "vermeintliche Familienangehörige" bzw. Staatsanwaltschaft /Polizei melden und über Vorfälle wie z.B. tödliche Verkehrsunfälle berichten, die nun eine Kaution des Verursachers erfordern.
Auch in anderen Kommunen des Werra-Meißner-Kreis sind vereinzelte Anrufe/Mitteilungen dieser Art zu verzeichnen. Bitte beherzigen Sie daher die folgenden Tipps.
>>> Tipps zur Betrugsmasche "WhatsApp"
-Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon oder über Messenger-Dienste (WhatsApp o.ä.) als Verwandte oder Bekannte ausgeben, insbesondere dann, wenn mit der Kontaktaufnahme finanzielle Forderungen verknüpft sind.
-Erfüllen sie auf keinen Fall irgendwelche finanziellen Forderungen aus einem schriftlichen "Chatverlauf", wenn sie sich nicht zuvor bei den Ihnen bekannten Personen (Tochter/ Sohn o.ä.) unter der alten bekannten Nummer in einem möglichst persönlichen Gespräch rückversichert haben.
-Seien Sie grundsätzlich misstrauisch gegenüber Geldforderungen egal, ob per Post, per E-Mail, Telefon oder Messenger-Diensten.
-Seien Sie bei "Überweisungsaufforderungen" grundsätzlich misstrauisch gegenüber unbekannten Mailadressen, Bankverbindungen oder sonstigen Empfängern, insbesondere wenn diese einen Bezug ins Ausland vermuten lassen.
-Lassen Sie sich von der Kontaktperson nicht bedrängen oder unter Druck setzen. Überprüfen Sie die Angaben und halten Sie bei finanziellen Forderungen vorher mit Familienangehörigen Rücksprache.
-Der Hinweis auf ein kaputtes oder verlorenes Handy hat nicht zwangsläufig auch einen Wechsel der Rufnummer zur Folge. In aller Regel kann die bekannte Rufnummer behalten werden auch bei einem neuen Endgerät.
-Wenn Sie von Ihnen bekannten Personen unter einer unbekannten Nummer kontaktiert werden, speichern Sie die Nummer nicht automatisch ab.
-Achten Sie auf die Sicherheitseinstellungen Ihrer Nachrichtendienste.
-Nutzen sie bei Online-Überweisungen, Banking-Apps oder Zahlungsdienstleistern vorhandene Sicherheitsfunktionen, wie z.B. den "Käuferschutz" von PayPal und kontaktieren sie unverzüglich diese Anbieter bzw. ihr Kreditinstitut, wenn sie eine falsche Überweisung vorgenommen haben.
-Informieren Sie Ihre (älteren) Angehörigen über die Betrugsmasche.
>>> Tipps zur Betrugsmasche "Schockanrufe"
-Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt oder anruft. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben.
-In diesem Zusammenhang wird daraufhin gewiesen, dass weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft bei Unfällen die Eltern/Angehörigen anruft und hohe Summen für eine Kaution fordert. Dabei handelt es sich um eine Betrugsmasche.
-Übergeben sie niemals Geld/Wertgegenständen an fremde Personen.
-Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt: über die jeweilige Amtsleitung oder per Notrufnummer 110 und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Polizeidirektion Werra-Meißner-Pressestelle-; PHK Först
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