POL-ESW: Filmdreh von Schülern löst Polizeieinsatz aus
Eschwege (ots)
Polizei Eschwege
Ungewollt einen Polizeieinsatz ausgelöst haben kürzlich mehrere Schüler einer Eschweger Schule, nachdem sie am 01.12.2024 (Sonntag) zur Mittagszeit gegen 14.40 Uhr in Eschwege im Bereich Friedrich-Wilhelm-Straße/Ecke Hindenlangstraße im Rahmen eines Schulfilmprojektes eine fiktive Filmszene drehten, bei der auch eine Spielzeugpistole zum Einsatz kam.
Diese gespielte Szene ist von einer unbeteiligten Zeugin als "echt" wahrgenommen und an die Polizei gemeldet worden, die aufgrund fehlender Erkenntnisse zunächst auch von einer echten Einsatzlage ausging. Dementsprechend suchte die Polizei mit mehreren Beamten und Streifenwagen und z.T. in besonderer Schutzausstattung den beschriebenen Bereich auf, um weitere Erkenntnisse zu gewinnen.
Zunächst von der Örtlichkeit beim Kino ausgehend, konnten nach weiteren Befragungen mehrere Schülerinnen und Schüler an der Einmündung zur Hindenlangstraße angetroffen werden, die im Rahmen eines Projektes an ihrer Schule dort eine Filmszene gedreht hatten. Das dabei das Hantieren mit einer Spielzugpistole für umstehende Passanten offenbar täuschend echt gewirkt und damit zu einem Polizeieinsatz geführt hatte, war von der schauspielernden Schülergruppe schlichtweg nicht bedacht worden.
>>>Polizei warnt vor dem unbedachten Einsatz mit täuschend echten Spielzeugwaffen
Aufgrund dieses falschen Alarms, wegen dem neben mehreren Einsatzkräften der Polizei vorsorglich auch Rettungskräfte verständigt und in Bereitschaft versetzt wurden, warnt die Polizei vor dem unbedachten Hantieren mit Spielzeugwaffen und ähnlichen Gegenständen in der Öffentlichkeit. Spielzeugwaffen sind oft dem Aussehen echter Waffen nachempfunden und können so u.U. auf weitere Entfernung auch schnell mit echten Waffen oder gefährlichen Gegenständen verwechselt werden.
>>>Kosten von Polizeieinsätzen können geltend gemacht werden
Im vorliegenden Fall ist nach erster Einschätzung des für Waffendelikte zuständigen Fachkommissariats der Eschweger Kripo und der hiesigen Waffenbehörde zwar kein Tatbestand in strafrechtlicher oder ordnungswidriger Hinsicht nach dem Waffengesetz verwirklicht worden. Zur endgültigen Prüfung muss der Sachverhalt dennoch der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden. Unabhängig davon können die Kosten des Einsatzes, der sich insgesamt über knapp eine Stunde hinzog, den Beteiligten auferlegt werden. Daneben gilt es zu Bedenken, dass neben der Zeugin ggfs. noch weitere Passanten durch den Vorfall und das Polizeiaufkommen unnötig in Schrecken versetzt worden sind. Wünschenswert wäre daher eine vorherige Anmeldung bei der Polizei oder auch der zuständigen Ordnungsbehörde gewesen, damit der Einsatz in seinem Umfang hätte vermieden werden können.
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