POL-DA: Weiterstadt: Zwei Brummifahrern Weiterfahrt untersagt
Weiterstadt (ots)
Am Mittwochvormittag (15.05.) lotste eine Funkstreife der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen einen Großraumtransport von der A 5 auf den Parkplatz "Täubcheshöhle". Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die in Deutschland zugelassene Fahrzeugkombination an eine ausländische Spedition vermietet wurde. Die für die Ladung erforderliche Ausnahmegenehmigung und die mitgeführte Erlaubnis für den Großraumtransport wurden nicht auf das derzeitige Transportunternehmen ausgestellt, somit war der Transport nicht legal. Weiter stellten die Beamten nicht zulässigen Binnenverkehr (sogenannte Kabotage) fest. Laut dem Fahrer lenkte er die Fahrzeugkombination in den letzten vier Wochen ausschließlich in Deutschland. Eigentlich dürfte sich der Lkw unter bestimmten Voraussetzungen maximal sieben Tage im Bundesgebiet aufhalten und hierbei drei Binnenfrachten durchführen, anschließend erfolgt eine sogenannte "cooling-off"-Phase, in der in Deutschland kein Binnentransport durchgeführt werden darf. Diese Regelung missachtete der Unternehmer offensichtlich. Die Weiterfahrt wurde von der Polizei untersagt. Das Transportunternehmen musste zur Sicherung des Verfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2500 Euro entrichten.
Gegen Mittag stoppten die Ordnungshüter auf dem gleichen Parkplatz einen weiteren Großraum-/Schwertransport. Der Transportunternehmer wollte eine angeblich 19 Tonnen schwere Baumaschine von Frankenthal nach Hamburg befördern. Die erforderliche Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis bestand für die Fahrzeugkombination nicht. Die Fahrzeugkombination hatte ein tatsächliches Gesamtgewicht von über 47 Tonnen, anstatt der maximal zulässigen 40 Tonnen. Dem 34-jährigen Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt.Die Baumaschine muss nun mit einem anderen Fahrzeug weiterbefördert werden.
Den Fahrer und den Spediteur erwarten nun entsprechende Bußgeldverfahren. Gegen das Transportunternehmen wird zudem eine vermögensabschöpfende Maßnahme geprüft.
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