Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 091229 - 1631 Frankfurt: Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern beim Jahreswechsel
Frankfurt (ots)
Zum bevorstehenden Jahreswechsel appelliert die Frankfurter Polizei an die Bürger und Gäste unserer Stadt, beim Umgang mit Feuerwerkskörpern Verstand und Verantwortungsbewusstsein walten zu lassen. Leider kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Verletzungen und Bränden durch den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern.
Grundsätzlich müssen die Benutzer von Pyrotechnik die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. So ist Feuerwerk nur am 31.12. und 01.01 erlaubt und zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen muss ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Neu ist seit diesem Jahr, dass auch zu Fachwerkhäusern und Reet gedeckten Häusern ein ausreichender Abstand eingehalten werden muss, nachdem es im Bundesgebiet zu mehreren Bränden durch Feuerwerkskörper gekommen war. Verstöße gegen das Sprenggesetz bzw. die 1. Verordnung zum Sprenggesetz können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 10.000,- Euro geahndet werden.
Ferner sollten die Käufer von Feuerwerksartikeln auf eine BAM- Kennzeichnung Wert legen und die Finger von illegalen Importen aus dem Ausland lassen, die in der Regel nicht Handhabungssicher sind. Ebenfalls wird vor der Verwendung und der Herstellung von selbst gebauten Feuerwerkskörpern gewarnt. Sei es auf Grundlage von vermeintlichen chemischen Kenntnissen oder durch das Zusammenmischen mehrerer Feuerwerkskörper, diese sogenannten Selbstlaborate erfüllen keinerlei Sicherheitsstandards, sind verboten und können zu schwersten Verletzungen führen. Vor dem Abbrennen der Pyrotechnik sollte die Betriebsanweisung genau studiert und eingehalten werden, insbesondere die Altersbeschränkungen sollten durch die Eltern überwacht werden.
Haus und Wohnungsbesitzer sollten überlegen, ob es nicht möglich ist brennbares Material von Balkonen oder Freiflächen zu entfernen, um einer mögliche Brandgefahr zu entgegnen.
Gerade unter Alkoholeinfluss ist es in den vergangenen Jahren zu Körperverletzungen gekommen, bei denen zum Teil gezielt Feuerwerkskörper in Richtung von Personen abgefeuert wurden. Nicht nur das dadurch schwere Verletzungen hervorgerufen werden können, sondern hier wird in der Regel ein Straftatbestand erfüllt, der von den eingesetzten Beamten konsequent verfolgt wird.
Die Frankfurter Polizei wünscht als Einwohnern und Besuchern von Frankfurt einen guten und schadensfreien Rutsch ins neue Jahr. (Alexander Löhr, 069/ 755- 82117)
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