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Polizeipräsidium Frankfurt am Main

POL-F: 220223 - 0204 Frankfurt: Frankfurter Polizei kontrolliert zur Fastnachtszeit

Frankfurt (ots)

(dr) Zum eigentlichen Höhepunkt der Faschingszeit führt die Frankfurter Polizei wieder verstärkt Kontrollmaßnahmen im Stadtgebiet durch. Auch wenn in diesem Jahr vielerorts Veranstaltungen abgesagt wurden und keine Umzüge stattfinden, können sich Autofahrer in den kommenden Tagen darauf einstellen, bei Verkehrskontrollen genauestens auf ihre Fahrtüchtigkeit überprüft zu werden.

Alkohol am Steuer, eine Fahrt unter Drogeneinfluss - einige der Hauptgründe, die nach wie vor schwerwiegende Verkehrsunfälle verursachen. Neben möglichen Personen- und Sachschäden ziehen Trunkenheitsfahrten oftmals weitreichende Konsequenzen nach sich und das nicht nur für den eigenen Geldbeutel.

Im Folgenden wird deshalb nochmal eindringlich an die wesentlichen Punkte erinnert, die es in diesem Zusammenhang zu beachten gilt:

0,0 Promille: Für unter 21-Jährige und Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot. Wer alkoholisiert fährt, dem droht ein Bußgeld von 250 Euro, ein Punkt in Flensburg sowie die Verlängerung der Probezeit.

0,3 Promille: Ab diesem Wert kann bereits auch für alle anderen der Führerschein weg sein, sollten Ausfallerscheinungen vorliegen oder es gar zu einem Unfall kommen. Hinzu kommen 3 Punkte in Flensburg und ein Strafverfahren.

0,5 bis 1,09 Promille: Wer in diesem Bereich liegt und sonst keine Ausfallerscheinungen aufweist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit folgenden Sanktionen rechnen - ein Bußgeld ab 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg, mindestens 1 Monat Fahrverbot.

1,1 Promille: Ab diesem Wert liegt die absolute Fahruntüchtigkeit vor. Folgen sind die Einleitung eines beweissichernden Strafverfahrens, die Anordnung einer Blutentnahme, die Sicherstellung bzw. Beschlagnahme des Führerscheins und in Abhängigkeit einer strafprozessualen Entscheidung eine empfindliche Geldstrafe sowie der Führerscheinentzug bzw. zusätzlich 3 Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg. Nicht zu unterschätzen sind in diesem Zusammenhang erhebliche Auswirkungen, die ein Führerscheinentzug auf das Privat- und Berufsleben nehmen kann.

Auch das Fahren unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr ist nicht erlaubt. Im Gegensatz zum Alkohol gibt es hierbei keine Grenzwerte. Neben dem Verlust der Fahrerlaubnis und der Erhöhung des Punktekontos drohen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz auch strafrechtliche Konsequenzen.

Was viele außerdem nicht wissen: Für die Fahrt mit einem E-Scooter gelten dieselben Regeln wie für Autofahrer, sodass man sich über die möglichen Folgen im Klaren sein sollte und das beliebte Zweirad besser stehen lässt.

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, sollte dies nur im absolut nüchtern Zustand tun. Andernfalls gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern unter Umständen auch andere. Es ist daher ratsam, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, damit auch jeder sicher zuhause ankommt.

Trotz der reduzierten Fastnachtsaktivitäten werden die Beamtinnen und Beamten der Frankfurter Polizei, insbesondere mit Blick auf die Fahrtüchtigkeit aller Verkehrsteilnehmer, intensive Verkehrskontrollen im Stadtgebiet durchführen, um die Sicherheit im Straßenverkehr weiter zu erhöhen.

Rückfragen bitte an:

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