Bundespolizeiinspektion Rostock
BPOL-HRO: Zwei Mal Verstoß AufenthG und eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung
Rostock (ots)
Am 11.03.2019 gegen 02.40 Uhr kontrollierten Beamte der Bun-despolizei eine 41-jährige Frau, burundischer Staatsangehörigkeit am Hauptbahnhof Rostock. Sie war Insassin eines im internationalen Reiseverkehr fahrenden Busses. Zur Legitimation legte sie eine gültige schwedische Identitetskort und einen abgelaufenen schwedischen Aufenthaltstitel vor. Da sie keine für die rechtmäßige Einreise und den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland gültigen Dokumente vorweisen konnte, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150,00 EUR erhoben. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen reiste sie freiwillig nach Schweden aus.
Am selben Tag kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Überseehafen einen 22-jährigen Syrier, der ebenfalls ohne die für die rechtmäßige Einreise bzw. den rechtmäßigen Aufenthalt erforderlichen Dokumente reiste. Nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wurde auch ihm die freiwillige Ausreise Richtung Schweden gestattet.
Ebenso wurde am 11.03.2019 ein 30-jähriger Weißrusse am Überseehafen Rostock durch Beamte der Bundespolizei kontrolliert. Er war Passagier eines aus Dänemark kommenden Fährschiffes. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten die Beamten dann fest, dass der 30-Jährige gleich zwei Mal durch verschiedene Staatsanwaltschaften ausgeschrieben war. Gesucht wurde er u.a. per Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Potsdam. Diesem lag eine Verurteilung wegen Diebstahls des Amtsgerichts Zossen vom 03.05.2018 zu Grunde. Nachdem der Weißrusse die Geldstrafe nebst Kosten in Höhe von 430,- Euro be-zahlte, konnte er seine Reise fortsetzen. Die Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe blieb ihm erspart.
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