Bundespolizeiinspektion Rostock
BPOL-HRO: Südamerikanische Lebenskünstler mit abgelaufenen und gefälschten Papieren unterwegs
Rostock Hauptbahnhof (ots)
Mit einer vollkommen unrealistischen Geschichte wartete ein argentinischer Staatsbürger gestern bei einer Kontrolle eines Fernbusses am Hauptbahnhof Rostock gegenüber den Beamten der Bundespolizei auf.
Zunächst übergab er den Beamten bei seiner Kontrolle eine spanische Identitätskarte als Nachweis für seine Personalien. Schnell erkannten die Polizisten, dass die im Lichtbild abgebildete Person nicht mit der ihnen gegenüberstehenden übereinstimmt. Eine Überprüfung im Schengener Fahndungssystem ergab dann auch, dass die ID-Karte von den spanischen Behörden wegen Diebstahls ausgeschrieben war. Zu den Personendaten der ID-Karte konnte der junge Mann auch kaum Angaben machen. Außerdem konnte ein spanischer Führerschein aufgefunden werden, der offensichtlich eine Totalfälschung ist. Zur Klärung seines Aufenthaltsstatus wurde er mit zur Dienstelle genommen. Hier erzählte er den Beamten zunächst eine nicht glaubwürdige Geschichte. Er gab an seit ca. zwei Jahren in Spanien zu leben und dort Lehramt zu studieren. Die Adresse der Universität und Namen von Lehrkräften sowie Kommilitonen kannte er nicht. Dokumente habe er nicht, da er sie verloren habe. Als Reisegrund gab er an, dass er zu seiner Unterhaltung umherreisen wolle. Als ihm deutlich gemacht wurde, dass ihm diese Geschichte nicht abgenommen wird, kam er mit der Wahrheit heraus. Den Ausweis hat er für 100,- Euro erworben, er ist Argentinier und hat Argentinien wegen persönlicher Probleme verlassen. In Spanien wollte er sein Leben neu regeln. Seinen Lebensunterhalt hat er sich als Straßenverkäufer für Modeschmuck, Kinderspielzeug und ähnlichen verdient.
Die europäische Rundreise wollte er zusammen mit einem chilenischen Kumpel machen, mit dem er zusammen als Straßenverkäufer tätig war. Auch dieser war den Beamten der Bundespolizei aufgefallen, da dieser lediglich einen abgelaufenen chilenischen Reisepass vorlegen konnte und keinen gültigen Aufenthaltstitel für das Schengen-Gebiet besaß.
Nun dürfte die Reise vorerst beendet sein und die beiden Männer müssen sich einen Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und der Argentinier zusätzlich wegen Ausweismissbrauch stellen.
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