Bundespolizeiinspektion Rostock
BPOL-HRO: Zugbegleiterin nach Fahrtausschluss bespuckt
Schwerin (ots)
In den heutigen frühen Morgenstunden (ca. 05:30 Uhr) wurde die Zugbegleiterin des RE 13941 von Schwerin nach Ludwigslust bespuckt und bedroht.
Nachdem der Zug den Hauptbahnhof Schwerin verlassen hatte, traf die Zugbegleiterin auf drei Männer, die zusammen im Zugabteil saßen und Bier tranken. Einen Fahrausweis konnten sie nicht vorlegen. Geld für eine Fahrpreisnacherhebung hatten sie auch nicht und sie sagten, sie möge doch einfach so einen Zettel ausfüllen.
Nach Erläuterung, dass dies nicht ohne weiteres möglich ist, wurden die drei Männer aufgefordert den Zug beim nächsten Halt in Schwerin-Süd zu verlassen. Als sich die Zugbegleiterin daraufhin von den Männern abwandte, bemerkte sie, dass ihr offensichtlich Bier über den Rücken gegossen wurde. Daraufhin forderte sie die Männer nochmals auf den Zug zu verlassen. Einer der Männer soll ihr mit massiver Gewaltanwendung gedroht haben, wenn sie sich nicht "verpisse".
Als dann die Männer den Zug in Schwerin-Süd verlassen wollten, drehte sich einer der Männer plötzlich um und spuckte seinen mit Bier sowie Speichel gefüllten Inhalt des Mundes ins Gesicht der Zugbegleiterin. Kurz darauf setzte der Zug seine Fahrt fort. Die Zugbegleiterin begab sich zum Triebfahrzeugführer und sie verständigten die Beamten des Bundespolizeireviers Schwerin. Diese konnten anhand der Täterbeschreibungen kurze Zeit später zwei der Männer am Straßenbahnhaltepunkt Schwerin-Wüstermark antreffen. Ein weiterer Tatverdächtiger konnte am Hauptbahnhof Schwerin ermittelt werden. Bei den vorläufig Festgenommenen handelte es sich um ein Brüderpaar im Alter von 32 und 33 Jahren aus Hagenow sowie einem 24-Jährigen. Einer von dem Brüderpaar stellte sich als vermeintlicher Haupttäter heraus. Weiterhin konnten die Beamten ermitteln, dass die Brüder von der Staatsanwaltschaft Schwerin wegen einer Straftat des besonders schweren Diebstahls zur Ermittlung des Wohnortes ausgeschrieben waren und bei einem des Brüderpaares ein Führungsaufsichtsbeschluss zum Verbot des Konsumierens alkoholischer Getränke vorlag.
Nun kommen zu dem bereits vorhandenen Straftatenregister der Täter noch Ermittlungsverfahren u. a. wegen Körperverletzung, Erschleichen von Leistungen und eines Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht hinzu.
Die Zugbegleiterin brach nach Ankunft des Zuges in Ludwigslust ihren Dienst ab.
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