Bundespolizeiinspektion Rostock
BPOL-HRO: Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel 1.FC Kaiserslautern gegen F.C. Hansa Rostock am 21.April in Kaiserslautern
Rostock/Schwerin/Hamburg-Harburg (ots)
- Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Vermummungsgegenständen und Schutzbewaffnung und Pyrotechnik -
Am Sonntag, den 21.April 2019 findet in Kaiserslautern das Punktspiel der 3. Liga zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und dem F.C. Hansa Rostock statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaft werden zahlreiche Rostocker Fans nach Kaiserslautern reisen. Ein Sonderverkehr Fußballzug der Deutschen Bahn AG wird zwischen Rostock und Kaiserslautern verkehren. Die Abfahrt des Fanzuges in Rostock ist für den 20. April 2019 um 23:23 Uhr mit Halt in Schwerin (21.04.2019/00:24 Uhr) und Hamburg-Harburg (01:47 Uhr) nach Kaiserslautern vorgesehen. Die Rückfahrt mit dem Fanzug ist gegen 17:10 Uhr ab Kaiserslautern über Hamburg-Harburg und Schwerin in die Ostseestadt, Ankunft gegen 04:14 Uhr am 22. April 2019, geplant. Aus Sicherheitsgründen ist für bahnreisende Fußballfans die Mitnahme von Glasflaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Vermummungsgegenständen und Schutzbewaffnung in dem Fanzug durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei im Zeitraum vom
- Samstag, den 20. April 2019, 20:00 Uhr bis Sonntag, den 21. April 2019, 24:00 Uhr
untersagt.
Pyrotechnische Gegenstände sind alle Gegenstände, die explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische enthalten, mit denen aufgrund selbständiger, unter Freiwerden von Wärme ablaufender chemischer Reaktionen Wärme, Licht, Schall, Gas oder Rauch oder eine Kombination dieser Wirkung erzeugt werden soll.
Der Geltungsbereich umfasst den beabsichtigten Sonderverkehr Fußballzug der Fans des F.C. Hansa Rostock (Hin- und Rückfahrt) auf der Bahnstrecke von Rostock nach Kaiserslautern auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes sowie die jeweiligen Bahnsteige der entsprechenden Bahnhöfe/Haltepunkte während der beabsichtigten Ab- und Zustiege sowie Haltesituationen.
Diese Verfügung gilt für alle Personen, die diese Zugverbindung nutzen. Der Geltungsbereich kann bei Änderung der Gefährdungslage auch auf weitere Zugverbindungen ausgedehnt werden. Die Einhaltung des Verbotes kann durch die Bundespolizei überwacht und Kontrollen an den Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen diesbezüglich durchgeführt werden. Es wird gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt des Zuges an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kommt ein Platzverweis durch die Bundespolizei oder der Beförderungsausschluss durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen in Betracht. Die Pressesprecher stehen Ihnen für Rückfragen unter den bekannten Telefonnummern zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
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Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 103
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse@polizei.bund.de
Twitter: @bpol_kueste
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
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Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
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(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
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Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.
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