Bundespolizeiinspektion Rostock
BPOL-HRO: Verfolgung eines Straftäters am Hauptbahnhof Rostock
Rostock (ots)
Am gestrigen Mittwoch, den 20.09.2023 konnte ein flüchtiger Straftäter nach einer Verfolgung am Hauptbahnhof Rostock durch Bundespolizisten gefasst und in Justizvollzugsanstalt überstellt werden. Gegen 15:30 Uhr wurde die auf dem Hauptbahnhof Rostock eingesetzte Bundespolizeistreife durch einen Zeugen angesprochen und darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich im gerade eingefahrenen Zug (RE 5) über Güstrow kommend, eine ihm bekannte männliche Person befindet, welche einen offenen Haftbefehl haben soll. Daraufhin wurde der Gesuchte durch die Streife auf dem Bahnsteig angesprochen. Unmittelbar nach Beginn der Kontrolle flüchtete der 31-jährige Deutsche fußläufig Richtung Süden. Daraufhin wurden weitere Streifen der Bundes- und Landespolizei zur Täternacheile alarmiert. Der Mann konnte hinter einer am Zentralen Omnibus Bahnhof (ZOB) befindlichen Baustelle in einem Gebüsch erfolgreich gestellt werden. Er widersetzte sich der Festnahme, woraufhin durch die Beamten Pfefferspray eingesetzt wurde. Der 31-Jährige wurde zur Dienststelle der Bundespolizei verbracht. Die Ermittlungen ergaben, dass der Deutsche mit drei Haftbefehlen gesucht wird. Das Amtsgericht Berlin Tiergarten hat den Mann wegen Diebstahls zu 9 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Waren (Müritz) verurteilte ihn wegen der versuchten schweren Zwangsprostitution in zwei Fällen sowie der schweren Zwangsprostitution und Vergewaltigung 2 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe und das Amtsgericht Wismar wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in mehreren Fällen zu 2 Monaten, 4 Monaten und 1 Jahr, 2 Monaten Gesamtfreiheitsstrafe. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wurde der Verurteilte in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Gegen Ihn wird nun zusätzlich ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet, da sich ein Polizeivollzugsbeamter bei der Festnahme verletzte und zu weiteren Untersuchungen in ein nächstgelegenes Krankenhaus verbracht werden musste.
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